In Haßfurt setzt es Sozialstunden für Backpfeifen

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Amtsgericht Hassfurt. Foto: Symbolbild
Amtsgericht Hassfurt. Foto: Symbolbild

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte eine 20-Jährige, weil sie eine andere junge Frau attackiert hatte.

Den ersten Gerichtstermin im November vergangenen Jahres hatte die 20-Jährige geschwänzt. Was in der Schule manchmal noch durchgeht, hat bei Justitia höchst unangenehme Konsequenzen. Denn: Diesmal wurde die Angeklagte von zwei Polizeibeamten zum Prozess am Amtsgericht in Haßfurt vorgeführt.

Der Staatsanwalt hielt ihr vor, an ein anderes Mädchen mehrere Backpfeifen ausgeteilt zu haben. Dafür muss sie nun 30 Sozialstunden ableisten.

Irgendwie, so hatte man den Eindruck, nahm die Heranwachsende die ganze Sache nicht besonders ernst. Grinsend und zumindest äußerlich völlig unbeschwert, fast heiter, saß sie auf der Anklagebank. Auf dem Boden unterm Tisch platzierte sie die angetrunkene Flasche Cola. Aufgrund dieses eher kindlichen Eindrucks sprach Jugendrichter Martin Kober die junge Frau mit "du" an, wechselte aber auf das förmliche "Sie", als er deren Geburtsdatum registrierte.


Der Zoff zwischen den Teenagern hatte sich am 16. September letzten Jahres in der Abendstunde zwischen 19 und 20 Uhr zugetragen. Und zwar an einem bekannten, inoffiziellen Jugendtreffpunkt in einem Ort im östlichen Landkreis Haßberge. Dort, berichtete Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich, komme es immer wieder mal zu jugendtypischen Reibereien, die mitunter auch eskalieren und dann mit Händen und Fäusten ausgetragen werden.

Vom Jugendrichter Martin Kober auf das Tatmotiv angesprochen, sagte die Beschuldigte: "Die andere hat blöde Sachen von mir erzählt und sich dann noch an meinen Freund rangemacht". Da sei sie so wütend geworden, dass ihr ein paar Mal die Hand ausgerutscht sei. Vom Gerichtsvorsitzenden darüber belehrt, dass diese Art von Selbstjustiz nichts als Ärger einbringt, meinte die Angesprochene unbekümmert: "Ja, ich weiß."

Schon vorbelastet

Und sie müsste es wissen, denn sie ist beim Gericht keine Unbekannte. Bereits drei Mal stand sie vor dem Kadi, unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Zuletzt war sie im Juli 2010 zu einem zweiwöchigen Jugendarrest verdonnert worden, den sie in der Justizvollzugsanstalt in Würzburg abgesessen hatte.

Staatsanwalt Ralf Hofmann wertete das Geständnis zwar strafmildernd, kritisierte gleichwohl die fehlende Schuldeinsicht und Reue der momentan Angeklagten. Um ihr unmissverständlich klar zu machen, dass es so nicht geht, plädierte er für einen erneuten 14-tägigen Arrest.

Ganz so weit wollte das Gericht nicht gehen. Weil die letzte Verurteilung mehr als drei Jahre zurückliegt, muss die junge Frau nur die gemeinnützigen Arbeitsstunden auf Weisung des Jugendamtes ableisten. Da sie voraussichtlich bald in einen Nachbar-Landkreis umziehen wird, um dort ihre abgebrochene Ausbildung fortzusetzen, darf sie die gerichtliche Auflage an ihrem neuen Wohnort erfüllen. Der Richterspruch ist rechtskräftig.