Ein Förster machte die Pläne eines 54-Jährigen zunichte. Denn er entdeckte eine Cannabis-Plantage im Wald und informierte die Polizei. Der Hobbygärtner musste sich jetzt vor der Richterin in Haßfurt verantworten.
Ein letztes Wort mit Seltenheitswert: "Ich habe einen Fehler gemacht und möchte mich förmlich entschuldigen, dass ich Ihre Zeit in Anspruch genommen habe", sagte der Angeklagte (54) mit gedrückter Stimme. Der Mann, der so gar nicht aussieht wie ein Drogendealer, musste sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.
Ein Delikt, das als Verbrechen hart bestraft wird. Rechtskräftig verurteilt wurde er zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.
Der gelernte Modellbauer lebt mit seiner Frau und einem Sohn im Jugendalter in einem kleinen Ort in den Haßbergen. Dort hat er ein Häuschen gebaut und geht seit Jahr und Tag einer geregelten Arbeit nach.
Schmerzmittel mag er nicht Seit längerer Zeit schon leidet der Familienvater unter chronischen Rückenschmerzen.
Die Ärzte, die er deswegen aufsuchte, verschrieben ihm Medikamente und Spritzen.
Das half aber auf die Dauer wenig, und wie viele andere Patienten auch steht der Mann Schmerztabletten skeptisch gegenüber. Bei einer längeren Kur wiederum sieht er seinen Arbeitsplatz gefährdet.
In dieser Situation geriet der Beschuldigte auf Abwege, die ihn schließlich vor die Schranken des Gerichts führten. Als ihm während einer Berlinreise 2012 ein Tütchen mit Hanfsamen angeboten wurde, zückte er seine Geldbörse und kaufte die zweifelhafte Ware. Wieder zuhause im Frankenland, suchte er eine sonnige Ecke inmitten eines Waldstücks, wo er genau sechs Samenkörner in die Erde steckte. Dass dies strafbar ist, darüber machte er sich keine Gedanken.
Die Pflanzen wuchsen und gediehen prächtig und ohne weiteres Zutun entwickelte sich aus den Sprösslingen eine kleine Plantage.
Inspiriert durch ominöse Seiten im Internet, erntete der Arbeiter zweimal von dem Kraut. Einmal brühte er die grünen Blätter als Tee auf, das zweite Mal rauchte er es. "Aber jedes Mal", erzählte er, "ist es mir hinterher übel geworden und geholfen hat es auch nicht."
Ein Unglück kommt bekanntlich selten allein. Die Stauden blieben nämlich nicht unentdeckt. Ein aufmerksamer Förster bemerkte die nicht-heimischen Gewächse und alarmierte die Polizei. Die kam dem Hobbyzüchter auf die Schliche, und der Staatsanwalt veranlasste eine Hausdurchsuchung. Der unangekündigte Besuch der Ordnungshüter war dem Mann äußerst peinlich, weil erst dadurch seine Frau und sein Sohn Wind von der Sache erhielten.
Weiße Weste Rechtsanwalt Norbert Brandl betonte, dass sein Mandant ein tadelloses Vorleben aufweise und zum ersten Mal in seinem Leben vor
Gericht stehe. Im Grunde handele es sich bei der Tat um "die Dummheit seines Lebens". Zudem gebe es in Deutschland wieder aktuelle Diskussionen, ob man den Konsum von Cannabis - ähnlich wie kürzlich im US-Bundesstaat Colorado - legalisieren solle. Der Veteidiger plädierte auf eine geringe Geldstrafe.
Das Schöffengericht am Haßfurter Amtsgericht erkannte auf einen minderschweren Fall und setzte die sechsmonatige Freiheitsstrafe für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus. In ihrer Urteilsbegründung sprach Strafrichterin Ilona Conver davon, dass hier "kein typischer Fall" vorliege. Zusätzlich muss der Verurteilte 75 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Harry Anslinger, einer der Initiatoren des weltweiten Hanfverbots sagte einst:
"Sicher ist Cannabis eher harmlos. Doch das Verbot zeigt, wie die Autorität des
Staates gestärkt werden kann."
Marlene Mortler, designierte Drogenbeauftragte der BRD, benutzt gerne
die Worte:
"Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt."
Bei dem Urteil gegen den Hanfgärtner, der zwecks Selbsthilfe Hanf anbaute,
ist vom Mensch im Mittelpunkt nichts gegeben. Die Autorität des Staates steht
im Mittelpunkt. Es öffnen sich Widersprüche, die auch Herr Wagner hätte
bemerken und anmerken können. Von Herrn Wagner hätte ich auch gerne
erläutert, wie denn echte Drogendealer aussehen. Gibt es da bestimmte
Merkmale, woran man die sofort erkennen kann?
Hanf sei eine nicht-heimische Pflanze wird im Artikel behauptet. Ist das
Geschichtsbewusstsein im Laufe der Prohibition schon so weit verkümmert,
das viele Menschen offensichtlich nicht mehr wissen, das ohne Hanf eine
industrielle Revolution nicht hätte stattfinden können?
Cannabis war im übrigen Volksmedizin in Deutschland, nicht nur in Deutschland, sondern den Hanftee gegen Kopfschmerzen und allen möglichen Darreichungsformen, Hanfplätzchen für Menstruationsbeschwerden z.B. das war Volksmedizin in Deutschland und ist eigentlich erst aus Amerika heraus kriminalisiert worden.
Das ist kein RauschGIFT, was wir verschreiben, sondern das sind Medikamente, deren Wirkmechanismen wir kennen und die bei richtigem Einsatz nicht süchtig machen sondern die die Schmerzkontrollmechanismen ansprechen. Darauf haben Patienten ein Recht.
Die Irrationalen, die in Amerika entstanden sind, das Verbot von allem was Spaß macht, Alkohol
- hat den medizinischen Gebrauch unmöglich gemacht; aber das Verbot hat keinerlei sachliche Grundlage.
Es ist nahezu unmöglich Studien (mit Cannabis) anzustellen, die Hindernisse sind extrem. Dabei gehen wir täglich mit Substanzen um, die weitaus gefährlicher sind als Cannabis-Derivate: frei verfügbaren Entzündungshemmer Diclofenac und Ibuprofen jährlich 3000 Tote durch Magenbluten, dazu Schlaganfall, Herzinfarkt,
Demgegenüber ist der Einsatz von Cannabis harmlos,
eine Substanz, die all diese Nebenwirkungen nicht hat.
Das Verbot ist unbegreiflich.
Der Umgang mit Cannabis sollte geregelt werden, vergleichbar mit Alkohol und anderen Substanzen, aber den extremen Zustand beenden.
Schmerztherapeut Gerhard Müller-Schwefe im Januar in frontal21, nachzuhören auch in 3sat-nano oder auf youtube.
Wenn er 75 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten muss, dann bei der Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin oder bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
Noch etwas: Drogendelikte sind opferlos. Bei Drogenkonsumenten gibt es ein klares Bewusstsein, dass man ohnehin nur sich selbst etwas zufügt. (hier sogar Hilfe gegen Schmerz) - Prof. Böllinger "die Prohibition von Drogen beenden" in n-tv