Eine 41-Jährige kam bei einer Verhandlung am Haßfurt Amtsgericht mit einer viermonatigen Bewährungsstrafe davon. Die erheblich vorbelastete Frau hatte sich mit der EC-Karte ihrer Freundin Geld ergaunert.
Abermals Bewährung oder Freiheitsstrafe "ohne"? So lautete gestern die spannende Frage im Saal des Haßfurter Amtsgerichts. Eine 41-Jährige hatte dreimal mit einer fremden EC-Karte unberechtigt Geld aus einem Automaten gezogen - das ist Computerbetrug. Knackpunkt: Sie stand unter zweifacher Bewährung. "Mit größten Bedenken" räumte ihr Strafrichterin Ilona Conver bei der erneuten viermonatigen Freiheitsstrafe nochmals eine allerletzte Chance ein und setzte die Strafe erneut zur Bewährung aus.
Es war Anfang September letzten Jahres in Ebern, als eine gute Freundin (22 Jahre) der Angeklagten mit ihrer EC-Karte zu ihrer Bank ging, um sich Bargeld zu holen. Bei dieser Gelegenheit checkte sie auch gleich ihre Kontoauszüge - und erschrak gehörig. Denn dreimal gab es Barabhebungen, die sie sich nicht erklären konnte. Zweimal 30 und einmal 40 Euro, insgesamt also 100 Euro, wurden laut Kontoliste an zwei aufeinander folgenden Tagen abgehoben.
Die Kontoinhaberin, vor Gericht als Zeugin geladen, wandte sich damals an eine Bankmitarbeiterin und bat um Aufklärung. Von dieser erfuhr sie, dass das Geld an zwei verschiedenen Geldinstituten gezogen worden sei. Da überlegte die Geprellte fieberhaft, wer ihre Geldkarte missbraucht haben könnte.
Schließlich fiel ihr ein, dass wenige Tage zuvor die Angeklagte bei ihr zu Besuch gewesen war. Im Flur befand sich ihre Handtasche mitsamt Geldbörse und EC-Karte. In einem unbeobachteten Moment muss die erwachsene Frau schnell zugegriffen haben. Die PIN-Nummer kannte sie, weil sie für die 22-Jährige einige Zeit vorher etwas besorgt hatte. Nach der Tat steckte die Diebin zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt die Karte unbemerkt wieder in den Geldbeutel zurück.
Anzeige bei der Polizei Enttäuscht und erbost über den Vertrauensmissbrauch, ging die Geschädigte schnurstracks zur Polizei und erstattete Anzeige. Die Angeschuldigte auf der Anklagebank machte einen völlig verzweifelten Eindruck. Von ständigen Weinkrämpfen geschüttelt, reichte ein Taschentuch beileibe nicht für die vielen Tränen. Am Boden zerstört, gab sie alles zu. Das Geld, sagte sie stockend und kaum verständlich, habe sie in einem Bamberger Spielcasino verpulvert.
Das Motiv für die Tat sei ihre Spiel- und Drogensucht, führte die Mutter eines einjährigen Sohnes weiter aus. Deshalb besuche sie seit kurzem eine Drogenberatungsstelle. Kürzlich sei ihr zugesichert worden, dass sie am 29. Januar einen stationären Therapieplatz in einer hessischen Einrichtung erhalte.
Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister ist die Frau alles andere als ein unbeschriebenes Blatt, denn die Gerichtsvorsitzende listete vier Eintragungen auf. Drei Verurteilungen wegen Eigentumsdelikten und einmal, weil sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Prekär dabei war vor allem, dass die Beschuldigte zur Tatzeit noch unter zweifacher Bewährung stand.
Auflagen für die Verurteilte Angesichts dieser Tatsache sah Oberstaatsanwalt Martin Dippold keinen Spielraum für eine erneute letzte Chance. Doch die Amtsrichterin drückte nochmals ein Auge zu. Die erneute Freiheitsstrafe wird drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt.
Zusätzliche Auflagen sind: Der Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zugeteilt, sie muss die Drogentherapie antreten und 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, blieb offen