Ein Polizist ging zu Boden

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Flegel/Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Flegel/Archiv

Das Haßfurter Amtsgericht hat einem 21-Jährigen aus dem Landkreis eine Bewährungsstrafe und Arbeitsstunden wegen Widerstands gegen Polizeibeamte aufgebrummt. Der Angeklagte hatte sich allzu heftig gegen seine Festnahme gewehrt.

Der kräftig gebaute junge Mann auf der Anklagebank gab sich zugeknöpft und schwieg zu den Vorwürfen des Staatsanwalts - sein gutes Recht. Trotzdem war die Beweislage klar, nachdem das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt gestern in einem Strafprozess einen Polizeihauptmeister als Zeugen gehört hatte. Weil sich der Angeklagte mit aller Kraft gegen seine Festnahme gesträubt und dabei den Polizisten zu Fall gebracht hatte, wurde er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich bereits Anfang März vergangenen Jahres. Da kam es vor einer Disco in Bischberg (Kreis Bamberg) gegen zwei Uhr nachts zu einer Schlägerei, in die der 21-Jährige mitsamt seinem Bruder verwickelt war.
Als die herbeigerufene Polizei mit zwei Streifen am Tatort eintraf, hatten die beiden Brüder schon Fersengeld gegeben und waren in Richtung Industriegebiet davongerannt.
Die Beamten nahmen jedoch sofort die Verfolgung auf und konnten das Paar kurz darauf tatsächlich stellen. Während der Bruder des Beschuldigten anstandslos seine Personalien angab, verhielt sich der Angeklagte renitent. Der Zeuge beschrieb ihn als "aufgebracht, aufbrausend und aggressiv". Während er die Dienstausweise der Gesetzeshüter mit seinem Handy abfotografieren wollte, weigerte er sich, seine eigenen Personalien anzugeben.
Nach den Worten des Beamten "sträubte er sich mit aller Kraft", versteifte sich und wollte sich partout nicht fesseln lassen. Er entzog sich immer wieder den Griffen der Polizisten und riss seine Arme beiseite. In dieser passiven Widerstandshandlung traf er den Zeugen so stark, dass der das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel. Erst zu dritt gelang es den Gendarmen, dem Burschen Handschellen anzulegen und in den Streifenwagen zu bugsieren.
Etwa eine Viertelstunde habe sich die Verhaftung hingezogen, erfuhr auf Nachfrage einer der Schöffen. Nur in geringem Maß war dabei Alkohol im Spiel. Nach einem Bluttest stellten die Ärzte 0,72 Promille fest.

Erheblich vorbelastet

Die ganze Sache wäre eigentlich halb so wild, wenn der junge Mann nicht schon sechs Vorstrafen auf dem Kerbholz hätte. Dreimal bereits hat er sich der Körperverletzung schuldig gemacht und zwei Jugendarreste in Würzburg abgesessen.
Mit Blick auf diese strafrechtliche "Karriere" des Heranwachsenden forderte Staatsanwalt Ralf Hofmann sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung plus 30 Sozialstunden. Diesem Antrag schloss sich das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Martin Kober an. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zusätzlich wurde dem Arbeitslosen ein Bewährungshelfer zugeteilt.
Der Richterspruch ist rechtskräftig, aber für den Mann ist noch längst nicht alles ausgestanden. Im Laufe des Jahres, so war zu erfahren, muss er nochmal bei Gericht "antanzen" und sich wegen der Schlägerei verantworten. Dann wird die jetzt ausgesprochene Strafe wohl in ein "Gesamtpaket" mit einbezogen. Pluspunkte im Hinblick auf das ausstehende Verfahren kann der Verurteilte sammeln, wenn er bis dahin schon einmal seine Arbeitsstunden ableistet.