Diebstahl-Prozess in Hassfurt: Verräterischer Jägermeister

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Symbolbild
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Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen Ladendieb, obwohl der Täter seine Beute stehen ließ.

Die Flasche "Jägermeister" hatte der 27-jährige Mann schon in der weiten Jeans verborgen, als er bemerkte, dass er von der Filialleiterin eines Supermarktes beobachtet wurde. Bemüht, größeres Unheil zu verhindern, zog der Dieb die Flasche schnell wieder aus seiner Hose und legte sie in ein Warenregal zurück. Trotzdem, da waren sich die Juristen einig, handelte es sich nicht nur um einen versuchten, sondern um einen vollendeten Diebstahl. Der vielfach Vorbestrafte wurde deshalb am Amtsgericht in Haßfurt zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Wie Strafrichterin Ilona Conver erläuterte, wird die Straftat als vollendet gewertet, weil der Angeklagte nicht aus besserer Einsicht und Reue, sondern aufgrund seines Beobachtet-Werdens sein Diebesgut zurückgelegt hatte.

Erneut "unter Strom"

Der Vorgang spielte sich in den späten Nachmittagsstunden des 26.
März dieses Jahres in Haßfurt ab. Eine Kassiererin hatte ihre Chefin auf den Kunden aufmerksam gemacht, weil der bereits am Vortag "hackedicht" im Discounter gewesen sei, sagte die Zeugin.

Die Leiterin des Marktes schilderte weiter die Einzelheiten des Tatablaufs. Nachdem der Verdächtige die Flasche zwischen seinen Hosenbeinen versteckt hatte, probierte er erst einmal aus, ob er in diesem Zustand unauffällig gehen könnte. Schnell spähte er nach allen Seiten und es gab einen kurzen Blickkontakt mit der Verkäuferin. Von daher wusste der Ladendieb, dass er beobachtet worden war.

Auf Nachfrage der Filialleiterin nannte der Arbeitslose seinen Namen und lief davon. Auch zu dieser Zeit, sagte die Frau aus, sei der Mann erkennbar alkoholisiert gewesen. Sie rief die Polizei an und erstattete Anzeige.
Dass sich der Angeklagte in einer prekären Situation befand, lag in erster Linie an seinem umfangreichen Vorstrafenregister. Die Vorsitzende Richterin verlas insgesamt 13 Einträge aus dem Bundeszentralregister. Neben anderen Delikten wie Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Trunkenheit im Verkehr war der Mann wiederholt verurteilt worden, weil er geklaut hat.

Offenbar nichts gelernt

In den letzten zwei Jahren hat er die meiste Zeit hinter Gittern verbracht. Erst drei Wochen vor der verhandelten Tat war er aus der Vollzugsanstalt entlassen worden. Offenbar, so sagte Ilker Özalp als Vertreter der Staatsanwaltschaft, habe der Mann nichts daraus gelernt. Wegen der enormen Rückfallgeschwindigkeit und einer ungünstigen Sozialprognose plädierte der Ankläger auf eine Gefängnisstrafe von vier Monaten "ohne".

Sichtlich schweren Herzens rang sich die Amtsrichterin zu einer Bewährungsstrafe durch. Sie hielt dem Verurteilten zugute, dass letztlich kein Schaden entstanden sei und dass es sich bei dem Vorfall nicht um eine "schwerkriminelle Tat" gehandelt habe. Der Vollzug der Strafe wird drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt und der Langfinger muss sich nachweislich um eine Arbeitsstelle bemühen.

Der Mann nahm das Urteil sofort an. Ob die Anklagebehörde Berufung einlegt, ist noch offen.