Die Nase bricht

1 Min

Das Amtsgericht in Haßfurt hat den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Zwar ist das Opfer erheblich verletzt worden, aber die Beweise fehlten für die Schuld des Angeklagten. Und die Zeugen widersprachen sich deutlich.

Wer ist am Nasenbeinbruch schuld, den der Besucher einer Faschingsveranstaltung davontrug? Dass es der angeklagte Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war, ließ sich jetzt bei der Verhandlung des Amtsgerichts Haßfurt nicht mit Gewissheit nachweisen. Nach stundenlanger Vernehmung von insgesamt sechs Zeugen hieß es daher: in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, also Freispruch.

Beim Weinfest in Sand

Der Vorfall ereignete sich bereits vor knapp zwei Jahren bei einer Großveranstaltung in Sand. Im Anschluss an den Faschingszug strömten die Besucher in ein Festzelt. Bei dieser Großveranstaltung waren rund 30 Mitarbeiter mehrerer Security-Firmen im Einsatz. Unter ihnen auch der gelernte Maschinen- und Anlagenführer auf der Anklagebank.

Es besteht allgemeiner Konsens, dass Sicherheitsleute nicht immer ganz zart besaitet sein dürfen. Schließlich ist es ihre Aufgabe, Trunken- oder Raufbolde zur Raison zu bringen und den störungsfreien Ablauf einer Veranstaltung zu garantieren. Dass es dabei mitunter zu Überreaktionen kommen kann, liegt auf der Hand. Was aber damals beim Sander Fasching tatsächlich abgelaufen ist, wird sich wohl nie mehr aufklären lassen.
Der 33-jährige Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst.

Im Gegenteil, er sei selber von dem Geschädigten getreten worden und habe sich überlegt, eine Strafanzeige zu stellen. Zwei weitere Sicherheitskräfte, die als Zeugen geladen waren, bescheinigten dem Beschuldigten ebenfalls ein besonnenes und angemessenes Verhalten. Seit fast zehn Jahren, sagten sie aus, sei der Mann als Sicherheitskraft tätig, und noch nie sei er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Die Sicht des Opfers

Eine völlig andere Version des Tatgeschehens präsentierten das 24-jährige Opfer und dessen Freundin (23). Demzufolge hätten mehrere Securitys das nur zum Spaß miteinander raufende Pärchen äußerst grob gepackt und aus dem Festzelt gezerrt. Vor dem Zelt, führten beide Zeugen übereinstimmend aus, habe der Geschädigte vom Angeklagten dessen Namen erfragt, um sich bei dessen Vorgesetzten über die derbe Behandlung zu beschweren.

Als der Angesprochene sich weigerte, seinen Namen zu nennen, habe der 24-Jährige sein Handy gezückt, um ein Foto zu schießen. Und in diesem Moment sei es passiert: Der Security-Mitarbeiter sei ausgetickt und habe dem jungen Mann mit der Faust so brutal ins Gesicht geschlagen, dass dessen Nasenbein gebrochen war. Der Geschlagene musste sich im Krankenhaus behandeln lassen und war anschließend vier Wochen lang krankgeschrieben.

Erhebliche Zweifel

Der Oberstaatsanwalt Martin Dippold hielt zumindest den Faustschlag für erwiesen und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro für den momentan arbeitslosen Angeklagten. Der Verteidiger hingegen plädierte aufgrund der erheblichen Zweifel auf Freispruch. Die Gerichtsvorsitzende Ilona Conver schloss sich letztlich dieser Auffassung an, weil nach ihren Worten "nicht wirklich Licht in die damaligen Vorgänge" gebracht worden sei. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird, blieb offen.