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Die meisten Maroldsweisacher Bürger zahlen 48 Euro


Autor: Helmut Will

Maroldsweisach, Dienstag, 16. Oktober 2018

Der Gemeinderat Maroldsweisach beschloss die Einführung einer jährlichen Grundgebühr zur Deckung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten.
Nach dem Nenndurchfluss der Wasserzähler richtet sich die Grundgebühr. In den meisten Fällen beträgt diese 48 Euro pro Jahr. Foto: Helmut Will


Die letzte Kalkulation der verbrauchsabhängigen Betriebskosten der Abwasserbeseitigung habe im Jahr 2009 stattgefunden, erläuterte Bürgermeister Wolfram Thein (SPD) dem Gemeinderat."Wir sind verpflichtet, alle vier Jahre nachzukalkulieren, und es wurde eine leichte Unterdeckung festgestellt." Nun stünden zwei Alternativen zur Verfügung, sagte der Bürgermeister: Einmal wäre das die Erhöhung der Verbrauchsgebühr oder die Einführung einer Grundgebühr. Dafür habe sich die Verwaltung ausgesprochen, und auch andere Kommunen rechneten nach diesem Prinzip ab, sagte Thein. Der Vorteil ist nach seinen Worten, dass auch Wenigverbraucher damit erreicht würden und alles so gleichermaßen auf alle Schultern der Verbraucher verteilt werde. "Wir haben knapp 1000 Hausanschlüsse. 920 davon haben einen Anschluss mit 2,5 Kubikmeter Nenndurchfluss", sagte Thein.

Für diese Verbraucher fällt künftige eine Grundgebühr von 48 Euro im Jahr an. Bis sechs Kubikmeter beträgt die Gebühr 51 Euro, bis zehn Kubikmeter 54 und über zehn Kubikmeter 57 Euro pro Jahr. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt. Für Grundstücke mit Kanalanschluss, aber ohne Wasseranschluss wird eine Grundgebühr von 48 Euro pro Jahr erhoben.

Kindergartenbedarfsplanung

Der Gemeinderat legte auch die Kindergartenbedarfsplanung fest. Für 149 Kinder werden Plätze vorgehalten. Wie Bürgermeister Thein dazu ausführte, habe die Planung für das Kindergartenjahr vom September 2018 bis August 2019 ergeben, dass 75 Regelkinder, 46 Schulkinder und 28 Krippenkinder berücksichtigt werden müssen. So wurde beschlossen, dass 28 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 75 Plätze für Regelkinder im Alter von drei bis sechs Jahren altersgeöffnet sind und 46 Plätze für Schulkinder der Grundschule zur Verfügung stehen.

Eine Diskussion löste der Beschluss über das Förderwesen in der Gemeinde aus, worüber bereits in der Gemeinderatssitzung am 24. September gesprochen worden war und man sich geeinigt hatte, eine feste Fördersumme von 5000 Euro für Ortsjubiläen ab 750 Jahren zu gewähren. Trotzdem wollte Gemeinderat Helmut Berwind (SPD) aus Hafenpreppach, dass auch Vereine mit Fördermitteln bedacht werden. "Vereine sind wichtig, und sie beleben unsere Gemeindeteile", sagte er.

Dem hielt der Bürgermeister entgegen, das es ein Problem wäre, auch Vereine zu berücksichtigen. "Für Vereine haben wir ja schon die Jugend- und Vereinsförderung", sagte Thein, was Gemeinderat Günter Freß (FW) unterstützte: Wenn Berwind es wolle, solle er einen gesonderten Antrag stellen. Heute werde über die Förderung von Ortsjubiläen analog zur 900-Jahr-Feier in Maroldsweisach befunden.

Grundsatzbeschluss gefasst

Gemeinderat Stefan Böhm (JCU) fand es schade, dass alles auf die 900-Jahr-Feier abgestellt sei. Schließlich meinte Gemeinderat Eberhard Vogel (CSU), dass man bei der Sitzung am 24. September ausführlich darüber beraten habe. Er verstehe nicht, weshalb heute erneut eine Diskussion aufkommt. "Wir hatten uns doch damals geeinigt", sagte er und stellte den Antrag auf Abstimmung.

Schließlich wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass es für Ortsjubiläen ab 750 Jahre im Turnus von 25 Jahren einen einmaligen Zuschuss von 5000 Euro gibt, der dem jeweiligen Festausschuss zur Verfügung gestellt wird. Diese Förderung gilt ab sofort. Ausgenommen davon sind reine Vereinsfeste und Vereinsjubiläen.

Als Klausel wurde noch aufgenommen, dass die Höchstförderung von 5000 Euro nur bei Jubiläen gezahlt wird, die über drei bis vier Tage gehen. Bei weniger Tagen wird die Summe entsprechend angepasst. Bei der Gegenstimme von Gemeinderat Stefan Böhm wurde dies so beschlossen.

Bürgermeister Thein gab bekannt, dass am 25. Oktober eine Bürgerversammlung in Hafenpreppach stattfindet. Er bat das Gremium, sich Gedanken zu machen, welche Bürger mit besonderem Engagement für die Gemeinde bei der Jahresschlusssitzung geehrt werden sollten. An Buß- und Bettag sei die Verwaltung geschlossen.