Weil er seine Rinderherde schwer vernachlässigte, ist ein Nebenerwerbslandwirt aus dem Landkreis Haßberge vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 1725 Euro verurteilt worden. Die Tiere waren abgemagert und verdreckt. Ein Stier starb.
Eine Binsenweisheit: Wer Tiere hält, muss sich um sie kümmern und trägt dafür die Verantwortung. Ein 50-jähriger Nebenerwerbslandwirt, der eine 21-köpfige Rinderherde hielt, vernachlässigte seine Tiere sträflich. Die Spitze des Eisbergs war ein etwa zweijähriger Bulle, der ausgezehrt, abgemagert, verdreckt und letztlich krepiert im Stall lag. Der bislang nicht vorbestrafte Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1725 Euro verurteilt.
Rechtsanwalt Werner Weber erläuterte die Hintergründe. Sein Mandant, der in einem Einzelgehöft in den Haßbergen wohnt, übernahm die Rinder von seinem Vater. Um seine Grünlandflächen zu verwerten, habe der Bauer die Viehhaltung tagsüber vom Stall auf seine Freiflächen verlagert. Zum Schlachten vorgesehene Tiere seien an zwei Schlachtbetriebe geliefert worden, dabei habe es keine Probleme gegeben.
Der Angeklagte selber sagte zu den Vorwürfen, dass er seine Tiere regelmäßig alle zwei Tage mit Maissilage und Heu gefüttert habe. Einmal, erzählte er umschweifig weiter, konnten die Rindviecher nicht getränkt werden, weil im Winter die Wasserleitung aufgefroren sei. Mehr rechtfertigend als entschuldigend meinte er: "Ältere Tiere werden halt immer dünner" und "Der Bulle war schon ein kleiner Frecker, als er auf die Welt kam".
Landwirt zeigte sich uneinsichtig Der Hofeigentümer war insgesamt wenig einsichtig und versuchte sich herauszureden. Inzwischen hat er seine Viehhaltung aufgegeben, die Tierhaltung beschränkt sich noch auf rund einhundert Legehennen. Von dem Federvieh will er sich im Laufe der nächsten Zeit ebenfalls trennen. Für Amtsrichterin Ilona Conver ergaben der veterinärärztliche Sektionsbericht und die Fotos aus den Stallungen ein "grausiges Bild". In dem Bericht ist von einem völlig abgemagerten Tierkörper mit Organen in fortgeschrittener Zersetzung die Rede. Der vertrocknete Kot im Darm und das praktisch nicht mehr vorhandene Fett- und Muskelgewebe weise darauf hin, dass das Tier über Monate hinweg mangelhaft versorgt wurde.
Simone Novak bestätigte als sachverständige Amtstierärztin diesen Sachverhalt. Der verendete Gelbviehbulle, erläuterte sie, habe unter massivem Parasitenbefall gelitten. Das wiederum habe zu einem blutigen, über viele Wochen anhaltenden Dauerdurchfall geführt. Diesen unhaltbaren Zustand hätte der Tierhalter bemerken und Abhilfe schaffen müssen. "Letztendlich ist der Bulle verhungert und krepiert", lautete ihr Fazit. Angesichts dieser erdrückenden Beweislage beschränkte der Anwalt seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen, also auf die Anzahl und die Höhe der Tagessätze. Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten 90 Tagessätze à 40 Euro plädierte der Advokat auf 55 Tagessätze à 23 Euro.
Jagdschein ist vorerst futsch Der Richterspruch lag in der Mitte: 75 Tagessätze à 23 Euro, also 1725 Euro. Da es mehr als 60 Tagessätze sind, hat das für den Verurteilten, der Jäger ist, eine weitere Folge: Er muss für einige Jahre seine Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben. Ob er in Berufung geht, blieb offen.
Unfassbar wie manche Tierhalter ohne Verantwortungsgefühl handeln .
Hoffentlich vertraut man diesem "Herrn" nie mehr Tiere an und der Jagdschein sollte auf Lebenszeit entzogen bleiben.
So einer wird doch wohl niemals mehr eine Waffenbesitzkarte bekommen und die Jagd ausüben dürfen.