von unserem Mitarbeiter Klaus-Peter Wulf
Guttenberg — Durch die Sanierung des gemeindlichen Anwesens Am Hohberg 2 und den damit verbundenen erheblichen Mehrausgaben hat der Gemeinderat am Donnerstag einstimmig einen Nachtragshaushalt für 2015 verabschiedet. Zwar ändern sich die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt nur geringfügig um 4457 Euro, doch machen die Sanierungsausgaben eine Kreditaufnahme von 95 543 Euro notwendig. Diese erfolgt kurzfristig, da über die ausstehenden Zuschüsse für Denkmalpflege, Dorferneuerung und Stabilisierungshilfe noch zu entscheiden ist.
Die geplante Entnahme aus den Rücklagen verringert sich von 311 000 auf 211 000 Euro. In den Ausgaben erhöht sich der Ansatz der Dachsanierung Hohberg von bisher 150 000 auf 407 000 Euro. Die Sanierung der Jahnstraße (70 000 Euro) wird deshalb auf das Jahr 2016 verschoben.
Auch entfällt die geplante Zuführung von 195 000 Euro in die Rücklage. Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushalts beträgt einschließlich der Nachträge neu 576 154 Euro.
Die ersten vier Gewerke für die Sanierung des Anwesens wurden am Donnerstag bereits vergeben. Die Gerüstarbeiten erledigt die Firma Gerüstbau Lakner aus Münchberg für 5060 Euro. Die Baumeisterarbeiten übernimmt die heimische Firma Ralf Scherer zum Preis von 32 543 Euro. Das Gewerk Putzarbeiten ging für 28 754 Euro an die Firma Hans Barnickel aus Kronach. Die Elektroinstallation nimmt die Firma Elektro Küfner aus Heinersreuth für 17 093 Euro vor.
Einverstanden zeigte sich der Gemeinderat, dass Bürgermeister Eugen Hain das Gewerk Sanitärinstallation nach der Submission am gestrigen Freitag an den mindestnehmenden Bieter vergibt. Über das Ergebnis wird das Gremium am Montag, 14.
September, informiert. Wie Bürgermeister Eugen Hain bekannt gab, sollen die Arbeiten Ende September beginnen.
Beim Freistaat Bayern wurde für das Jahr 2015 die Gewährung von Bedarfszuweisungen beantragt. Zwingende Voraussetzung dafür wird - neben der Anpassung der Realsteuer-Hebesätze - die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts sein. Die Ratsmitglieder nahmen den Sachverhalt zur Kenntnis und fassten den Grundsatzbeschluss dazu einstimmig. Für den Fall, dass die Gemeinde 2015 Bedarfszuweisungen bekommt (die Entscheidung fällt im November), werden ab 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A mit 390 Prozentpunkten (bisher 300) und der Grundsteuer B mit 360 (300) festgesetzt. Unverändert bleibt der Gewerbesteuersatz mit 350 Punkten, da dieser bereits über dem Landesdurchschnitt (328) liegt.