Druckartikel: Ladendiebstahl

Ladendiebstahl


Autor: Peter Groscurth

Forchheim, Montag, 15. Sept. 2014

Straftat Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Vergehen dieser Art können mit einer Geldstrafe oder sogar Gefängnis von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Gegen geständige Erst...


Straftat Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Vergehen dieser Art können mit einer Geldstrafe oder sogar Gefängnis von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Gegen geständige Ersttäter werden üblicherweise Geldstrafen verhängt, die sich nach dem Wert der gestohlenen Waren richten. Handelt es sich um Wiederholungstäter, so werden meist Bewährungsstrafen ausgesprochen, die den Dieben dann einen Eintrag ins Führungszeugnis bescheren.

Anzeigen Der Handelsverband Bayern beklagt, dass viele Händler angesichts der oft eingestellten Verfahren gegenüber Ladendieben keinen Sinn mehr in Anzeigen sehen. Die Strafen seien zu gering und würden daher nicht abschrecken. Der Verband fordert daher ein Zentralregister für Diebe, um diese rascher zu identifizieren und härter zu bestrafen.

Gewalt Zudem steige die Gewaltbereitschaft von Ladendieben, beklagt der Bayerische Handelsverband und warnt zudem vor Tätern und Tätergruppen aus dem osteuropäischen Raum.