Die Pläne eines Anwohners der Thüringer Straße, einen Teil seines Anwesens als Bistro zu nutzen, stoßen bei den Nachbarn auf Skepsis. Mehr als 20 von ihnen waren daher zur Sitzung des Bausenats gekomm...
Die Pläne eines Anwohners der Thüringer Straße, einen Teil seines Anwesens als Bistro zu nutzen, stoßen bei den Nachbarn auf Skepsis. Mehr als 20 von ihnen waren daher zur Sitzung des Bausenats gekommen, auf dessen Tagesordnung am Dienstag der Bauantrag für dieses Vorhaben stand.
Bauamtsleiter Günter Benning stellte klar, dass das betreffende Haus im Innenbereich der Stadt liegt. Daher ist die Bayerische Bauordnung maßgeblich für die Beurteilung des Vorhabens. Zulässig ist Wohnbebauung und alles, was einem Wohngebiet dient. "Das können Handwerksbetriebe sein, Versorgungsbetriebe oder eben auch Gastronomie", sagte Günter Benning.
Hält sich der Antragsteller an alle Vorgaben und reicht seine Planunterlagen ordnungsgemäß ein, dann hat der Bausenat kaum eine Möglichkeit, das Vorhaben abzulehnen, erklärte Bürgermeister Marco Steiner (FW). "Ein ablehnender Beschluss, wäre im Grunde rechtswidrig und würde sicher durch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde ersetzt", stellte er klar.
Konkret geht es um einen Imbiss im Außenbereich und einen Raum von 45 Quadratmetern Fläche im Gebäude, in dem Speisen und Getränke konsumiert werden können. "Im Außenbereich muss um 22 Uhr Ruhe sein, das wird bei einem Gewerbebetrieb auch kontrolliert und Verstöße werden sanktioniert", erklärte Steiner den Nachbarn, die Unterschriften gegen das Bistro gesammelt haben, weil sie Ruhestörungen befürchten.
Schon seit langem gebe es immer wieder Störungen durch Betrunkene in dem Bereich Danziger- und Thüringer Straße. Es habe schon Prügeleien in den frühen Morgenstunden gegeben und immer wieder würden zerschlagene Flaschen gefunden, berichten Anwohner.
Dem Ordnungsamt der Stadt oder der Polizei liegen aber keine Hinweise auf einen Unruheschwerpunkt in dem Bereich vor. Die Genehmigung für das Bistro könne auf dieser Basis nicht verweigert werden, sagte Marco Steiner. Er betonte erneut, dass gerade ein Gewerbetreibender gut auf die Einhaltung aller Vorschriften achten müsse. rlu