Immer wieder werden in den Landkreisen Bayreuth und Forchheim Zettel mit der Aufschrift "Achtung, wir sammeln kostenlos" oder "Altkleidersammlung" mit dem Hinweis, die genannten Gegenstände zur Abholung bereitzustellen, in die Briefkästen geworfen.

Wie erkennt man illegale Sammlungen? Bei mit Handzetteln angekündigten Straßensammlungen, bei denen nur der Termin (und ggf. eine Mobilfunknummer) angegeben sind und weitere Angaben fehlen, handelt es sich meist um nicht angezeigte gewerbliche Sammlungen. Tatsächlich müssen solche Sammlungen aber laut Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der zuständigen Behörde vorab angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass die eingesammelten Gegenstände oder Materialien fachgerecht entsorgt werden.

Ziel der illegalen Sammlungen ist, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen. Die weniger oder nicht lohnenden Dinge werden daher in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen oder gar in der freien Landschaft entsorgt.

Daher appelliert aktuell der Landkreis Bayreuth an die Bürger, keine Abfälle und vor allem keine Elektroaltgeräte an unseriöse Sammler abzugeben, sondern diese ordnungsgemäß und umweltgerecht nach den Vorgaben des Landkreises zu entsorgen.

Sollten Straßensammlungen auffallen, werden Bürger gebeten, dies unter Telefon 0921/728-401 oder per E-Mail an abfall@lra-bt.bayern.de mitzuteilen. Die Sammlung von Elektroaltgeräten durch private Sammler ist generell unzulässig. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) sowie die Hersteller beziehungsweise Vertreiber zur Erfassung dieser Geräte befugt. Diese werden über die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) zurückgenommen und fachgerecht recycelt.

Die Landkreise bieten entsprechende Entsorgungseinrichtungen an, bei denen alle Abfallarten fachgerecht entsorgt werden können. Sperrmüll und sperrige Elektroaltgeräte können zudem kostenlos zur Abholung angemeldet werden. red