Viele Menschen haben Probleme, sich in Erlangen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Der Stadtrat hat daher im Februar 2020 eine sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen.
Genehmigung notwendig
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, stellt sie Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Das heißt: Soll Wohnraum anders genutzt werden als zu Wohnzwecken, ist eine Genehmigung notwendig. Entsprechende Änderungen müssen bei der Stadt beantragt werden Das geht beispielsweise online unter der Adresse www.erlangen.de/zweckentfremdung.
Das Ziel der Satzung ist es zudem, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen. Zweckfremd können zum Beispiel die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum , eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand oder Abriss sein. Mutmaßliche Zweckentfremdungen können entsprechend bei der Stadt gemeldet werden, wie die Verwaltung weiter mitgeteilt hat.
Knapp 9000 Quadratmeter mehr
Zwei Jahre nachdem die Satzung in Kraft getreten ist, hat das Referat für Planen und Bauen nun eine erste Bilanz gezogen. „Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden insgesamt 206 Fälle erfasst, 127 Fälle wurden abschließend bearbeitet. In den Verfahren konnte eine Gesamtwohnfläche von rund 8750 Quadratmetern wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Größtenteils wurde – meist nach dem Abbruch von Bestandswohnraum – Ersatzwohnraum in einer Größenordnung von 7650 Quadratmetern geschaffen“, so der Baureferent Josef Weber . Bei weiteren rund 1100 Quadratmetern konnte die zweckfremde Nutzung unterbunden oder verhindert werden, geht aus der Information der Stadt weiterhin hervor. red