Die Suche nach der Wahrheit gestaltete sich bei der jüngsten Verhandlung wegen Körperverletzung vor dem Haßfurter Amtsgericht wie ein Stochern im dichten Nebel. Dabei ging es um einen Vorfall in der Diskothek in Unterpreppach.
Durch ausgiebigen Alkoholkonsum hatten sowohl der 54-jährige Angeklagte als auch das 22-jährige Opfer große Lücken im Erinnerungsvermögen. Da es auch bei den Zeugen aussagen viele Ungereimtheiten gab, wurde das Verfahren gegen den Angeklagten mit einer 500-Euro-Geldauflage eingestellt.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar vergangenen Jahres, also kurz vor der ersten Coronawelle. Damals soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der ältere Mann seinem Kontrahenten zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch habe dieser nicht nur Schmerzen und Schürfwunden davongetragen, sondern auch Absplitterungen an den Zähnen.
Auf diesen Vorwurf gestützt, schickte der Staatsanwalt dem beschuldigten Techniker im September letzten Jahres einen Strafbefehl über 30 Tagessätze á 40 Euro, also mithin 1200 Euro. Dagegen legte der Betroffene mit Hilfe seiner Rechtsanwältin Jessica Grahler Einspruch ein. Deshalb kam es nun zu der öffentlichen Hauptverhandlung. So weit zur Vorgeschichte.
Vor Gericht schilderte der Angeschuldigte den seinerzeitigen Ablauf aus seiner Erinnerung. Demnach sei er zu später Stunde zusammen mit einem Kumpel in das besagte Vergnügungslokal gegangen. Nachdem er an der Biertheke ein Weizen bestellt hatte, habe er hinter sich lautes Gegröle gehört. Das sei von einem 22-Jährigen gekommen, der sich dann zu ihm gestellt und ihn wiederholt angepöbelt habe. Angeblich mit den Ausdrücken: „Du alter Wichser“ und „Du alter Sack“.
Eine ganze Weile habe er diese Provokationen ignoriert, da er keinen Stunk haben wollte. Irgendwann aber sei es ihm zu viel geworden und er habe den anderen weggeschubst. Daraufhin habe ihm der wesentlich Jüngere einen Faustschlag auf die Nase versetzt. Seine Reaktion darauf sei gewesen, dass er dem anderen eine deftige Schelle gegeben habe, wodurch dieser zu Boden gegangen sei.
Wie so oft in solchen Fällen, schilderte das Opfer eine völlig andere Version vom Tatablauf. Demzufolge habe der Angeklagte ihn ständig „komisch“ und abschätzig angeschaut. Als er ihn dann mit den Worten „Was guckst du denn so blöd?“ angesprochen habe, habe dieser ihm unvermittelt zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen .
„Dadurch war ich sofort k.o.“, sagte der junge Mann im Zeugen stand. Durch diese Attacke seien ihm vier Zähne abgebrochen, beschrieb er weiter.
Nach diesem handgreiflichen Streit kamen sofort die Sicherheitsleute und trennten die beiden deutlich alkoholisierten Streithähne. Dass daraufhin der Jüngere – und nicht der Angeklagte – aus dem Lokal geworfen wurde, fand auch der Staatsanwalt etwas merkwürdig.
Anzeige bei der Polizei
Die Polizei wurde in dieser Nacht nicht alarmiert. Erst am darauffolgenden Tag, nachdem der junge Mann sich mit seinen Eltern beraten hatte, ging er auf die Polizei wache und erstattete Anzeige.
Obwohl in der Beweisaufnahme noch drei weitere Zeugen , darunter der damalige Barkeeper, vernommen wurden, ergab sich kein klares Bild. Dass sich die Aufklärung des Sachverhalts so schwierig gestaltete, ist sicherlich dem Umstand zu verdanken, dass die Hauptbeteiligten auf Deutsch gesagt ziemlich blau waren. Von daher schlug Strafrichterin Kerstin Leitsch vor, das Verfahren wegen geringer Schuld mit einer Einstellung unter Auflagen zu beenden. Das bedeutet für den Angeklagten , dass er nicht verurteilt wird und somit keine Vorstrafe erhält.
Nach kurzer Beratung erklärte er sich damit einverstanden, binnen eines Monats 500 Euro an das Erich-Kästner-Kinderdorf zu zahlen. Kommt er dieser Zahlungsverpflichtung nach, ist die Sache endgültig vom Tisch.