Am Landratsamt gibt es nun das neue „Sachgebiet II/2 Pflege und Betreuung“. „Damit kommt zum Ausdruck, dass der Pflege , Betreuung, Heimaufsicht, Betreuungsstelle, dem Pflegestützpunkt sowie dem Pflegenetzwerk ein höherer Stellenwert beigemessen wird“, betonte der neue Sachgebietsleiter Peter Friedrich bei der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Kreistages.
Peter Friedrich verwies auch darauf, dass am 1. Januar 2023 eine gesetzliche Änderung komme. Hintergrund sei die gewollte Stärkung der Selbstbestimmung der Bürger und die Vermittlung von niederschwelligen und anderen Hilfsangeboten, mit denen Betreuungen vermieden werden sollen. Die Reduzierung von Berufsbetreuungen soll über die verstärkte Unterstützung durch ehrenamtliche Betreuer (Familien) erfolgen und damit zur Entlastung der Gerichte führen. Hinsichtlich der Zulassung könnte aktuell jeder ohne berufliche Vorkenntnisse Berufsbetreuer werden, wobei die Gerichte die Berufsbetreuer berufen. Zukünftig gebe es verpflichtende Lehrgänge, Prüfungen und Eignungsgespräche. Das sei mit hohen Kosten für Bestandsbetreuer und Berufseinsteiger verbunden. Aktuell gebe es keinen Studiengang oder eine Ausbildung, die nach der neuen Gesetzeslage als Qualifizierung ausreiche. Somit werde für Einsteiger der Schritt in die Selbstständigkeit massiv erschwert.
Zugestimmt wurde der weiteren Förderung des „Netzwerks Betreuungsverein Haßberge e.V“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 3. Dezember 2022 in Höhe von 19 800 Euro . Der Verein hatte mitgeteilt, dass 2021 bisher 22 Personen begleitet wurden mit dem Ziel, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Von diesen Fällen konnten inzwischen 17 Fälle abgewickelt werden und in fünf Fällen wurde durch das zuständige Betreuungsgericht im Einvernehmen mit den betroffenen Personen eine Betreuung angeordnet. In zwölf Fällen konnte durch intensive Begleitung und Vermittlung an andere karitative Institutionen eine Betreuung vermieden werden. Die Verwaltung empfahl, diese Aufgabe auch weiterhin den Betreuungsverein wahrnehmen zu lassen. Eine effizientere Erledigung durch eigene Fachkräfte des Landkreises sei nicht möglich, zumal kreiseigenes Personal mit entsprechendem Kostenaufwand regelmäßig fortgebildet werden müsste.
Dieter Sauer, Leiter des Amtes für Soziales und Senioren, informierte über die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden im Landkreis Haßberge. Im Landkreis gebe es seit 2020 keine Unterkünfte mehr, die vom Landkreis verwaltet würden. Dies mache es erforderlich, wieder Wohnraum zu akquirieren.
Eine Bitte der Bezirksregierung
Landrat Wilhelm Schneider bestätigte, dass in einem Schreiben der Regierung von Unterfranken gebeten werde, kurz- und mittelfristig Unterkünfte bereitzustellen. Die Sozialverwaltung nehme deswegen ab sofort wieder Unterkunftsangebote entgegen. Gesucht würden insbesondere größere Immobilien, in denen circa 30 Personen untergebracht werden können. Das Landratsamt beabsichtige aber auch, wieder Wohnungen anzumieten. Bevorzugt würden Wohnungen , die dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stünden, weil zum Beispiel der Eigentümer in absehbarer Zeit einen Eigenbedarf habe.
Kreiskämmerer Marcus Fröhlich stellte den Haushaltsplan für den Bereich Soziales vor. Dieser ist mit 11548 700 Euro angesetzt, etwas mehr als im Vorjahr.
Der Förderung des „Allgemeinen Sozialen Beratungsdienstes des Caritasverbandes “ wurde zugestimmt. 42 000 Euro sind im Entwurf des Kreishaushaltes einkalkuliert. Ebenso sprach man sich dafür aus, das Seniorenpolitische Gesamtkonzept aus dem Jahre 2012 zu evaluieren und fortzuschreiben. Zur Vorbereitung und Begleitung wird ein Arbeitskreis gebildet. Weitergeführt wird auch das Bundesprogramm „Demokratie leben“, das mit 125 000 Euro gefördert werden soll. Der Landkreis Haßberge wird sich daran mit 13 888 Euro für das Jahr 2022 beteiligen.