Gebäude und Grundstücke gesucht
Autor: Veronika Schadeck
Marktrodach, Freitag, 31. Juli 2015
von unserer Mitarbeiterin veronika schadeck Marktrodach — Bürgermeister Norbert Gräbner informierte in der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses, dass das Landratsamt auch die Ge...
von unserer Mitarbeiterin
veronika schadeck
Marktrodach — Bürgermeister Norbert Gräbner informierte in der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses, dass das Landratsamt auch die Gemeinde um Unterstützung bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern gebeten habe.
Weiterhin würden auch Grundstücke für den Bau neuer Gemeinschaftsunterkünfte gesucht. Diese könnten unter bestimmten Umständen auch im Außenbereich oder in Gewerbegebieten errichtet werden. Eigentümer, die ihre Gebäude oder Flächen vermieten beziehungsweise verkaufen möchten, sollten dies der Verwaltung mitteilen.
Gräbner berichtete außerdem von der ersten Sitzung des Arbeitskreises Verkehr.
In dieser sei der Erwerb von zwei weiteren Geschwindigkeitsmessgeräten angeregt worden.
Erfreut war er, dass der vorzeitige Maßnahmebeginn für die Planung der Dorferneuerung in Großvichtach genehmigt wurde. Beauftragt werden soll das Planungsbüro HTS Plan in Kronach, das in Abstimmung mit der Teilnehmergemeinschaft nun einen ersten Entwurf erarbeitet.
Bezüglich der Ortsumgehung Zeyern informierte Gräbner über die Bereitstellung der Finanzmittel. Er hofft nun auf einen zeitnahen Spatenstich. In diesem Zusammenhang forderte Klaus Steger (SPD) den Bürgermeister zu einer Gegendarstellung auf. Er nahm Bezug auf Zeitungsberichte, wonach nach Aussagen von Jürgen Woll (Staatliches Bauamt) und MdL Jürgen Baumgärtner (CSU) Gräbner die Grundstücksgeschäfte für die Umgehung nicht ausreichend betreut haben soll.
Ein weiteres Thema war die räumliche Verschiebung einer bereits genehmigten
Windkraftanlage an der Gemeindegrenze zu Wötzelsdorf und Rugendorf im Gemeindeteil Seibelsdorf. Hier wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Windkraftanlage RW 3 zu Kenntnis genommen und gebilligt. Auf der Grundlage ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.