Bereits 2016 hatte eine Frau aus dem Stadtbereich in einem Kronacher Geschäft sich ein Bekleidungsstück zur Auswahl mit nach Hause genommen. Trotz mehrfacher Mahnungen brachte sie das Bekleidungsteil (40 Euro) nicht zurück und wurde deshalb von der Geschäftsleitung angezeigt.
Kronach
Bekleidung nicht zurückgebracht
Bereits 2016 hatte eine Frau aus dem Stadtbereich in einem Kronacher Geschäft sich ein Bekleidungsstück zur Auswahl mit nach Hause genommen. Trotz mehrfache...