Sigismund von Dobschütz

Sie glaubten besonders clever zu sein und die Polizisten austricksen zu können. Doch die Rechnung ging nicht auf: Wegen unerlaubten Drogenbesitzes in geringer Menge wurden jetzt zwei bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte junge Männer (21 und 22 Jahre alt), beide ohne richtigen Job und noch bei ihren Müttern lebend, vom Bad Kissinger Amtsgericht zu Geldstrafen in Höhe von 750 Euro und 1800 Euro verurteilt.

Drogen schnell weggeworfen

Gemäß Anklage soll der 22-Jährige im August vergangenen Jahres beim nächtlichen Spaziergang mit seinem 21-jährigen Kumpel bei Sichtung einer Polizeistreife kurz vor der Kontrolle noch schnell etwas unter ein geparktes Auto geworfen haben. Nach zunächst ergebnisloser Personenkontrolle entfernten sich die beiden Angeklagten scheinbar. „Wir fanden es merkwürdig. Beide wirkten so nervös“, schilderte einer der beiden Polizisten als Zeuge vor Gericht die damalige Situation, weshalb er anschließend unter dem Auto nachsah und tatsächlich zwei Plomben mit Marihuana fand. Daraufhin fuhr sein Kollege den Streifenwagen ins Abseits, er selbst versteckte sich – über Funk mit dem Kollegen verbunden – hinter einem Gebüsch in der berechtigten Vermutung, beide jungen Männer würden wieder zurückkommen.

Zwar entdeckte der 22-Jährige dann bei Rückkehr den Streifenwagen und versuchte in lautem Gespräch mit dessen Fahrer seinen 21-jährigen Freund zu warnen. Doch dieser wurde schon vom ersten Polizisten aufgegriffen, als er, auf dem Bauch unter dem Wagen liegend, vergeblich nach dem Marihuana suchte.

Vor Gericht nahm der 21-Jährige die Schuld allein auf sich und versuchte seinen Kumpel zu entlasten: „Der hat gar nichts damit zu tun – null.“ Doch auch dieser vermutliche „Freundschaftsdienst“ dürfte nur ein zwischen den beiden zuvor abgesprochener Versuch gewesen sein, den 22-Jährigen vor einer höheren Strafe zu bewahren, denn dieser stand damals wegen einer vorherigen Sachbeschädigung noch unter Bewährung.

Mehrfach vorbestraft

Die Staatsanwältin sah jedenfalls ihre Anklage in allen Punkten bestätigt: Beide hatten den Abend gemeinsam verbracht, sie hatten, dem bei der Polizeikontrolle festgestellten Atemgeruch nach zu urteilen, zuvor gemeinschaftlich Marihuana konsumiert, und beide hatten nach Aussage der Polizisten bei der Kontrolle nervös gewirkt. Zwar habe sich der 21-Jährige geständig gezeigt, und es habe sich auch nur um weiche Drogen in geringer Menge gehandelt. Doch der Angeklagte war bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, weshalb die Staatsanwältin für ihn eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro beantragte. Auch der 22-Jährige sei mehrfach einschlägig vorbestraft. Bei ihm kam jedoch strafverschärfend die Tatsache hinzu, dass er zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. Unter Einbeziehung der vorigen Strafe beantragte sie deshalb eine höhere Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Schon zu Beginn der Verhandlung war beiden Angeklagten eine gewisse Routine im Auftreten vor Gericht anzumerken. Noch vor der Urteilsfindung nutzte der 21-Jährige, der wie sein mitangeklagter Freund ohne Anwalt zur Verhandlung erschienen war, für sich eine Strafmilderung herauszuschlagen, indem er auf die Tatsache hinwies, dass seine Vorstrafen schon länger zurücklagen oder auch ins jetzige Urteil einbezogen werden könnten.

Doch die Richterin ließ sich nicht beeindrucken. Im Fall des 21-Jährigen folgte sie dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte ihn zu 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. Bei seinem 22-jährigen Freund ging sie sogar über deren Strafantrag hinaus und verurteilte diesen unter Einbeziehung der vorigen Strafe zu 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. In ihrer Urteilsbegründung bestätigte die Richterin den in der Anklage geschilderten Sachverhalt. „Dieser Fall war für Sie beide nichts Neues.“ Die Worte der Richterin schienen die beiden jungen Männer nicht zu beeindrucken. Jedenfalls folgten beide ihren Ausführungen recht gelangweilt, den Kopf in die Hand gestützt. Ihr Urteil nahmen beide auf Nachfrage der Richterin nur durch lässiges Kopfnicken wortlos an.