- Der Biergarten ist bayerisches Kulturgut
- Die bayerische Biergartenverordnung stellt klare Regeln auf
- Eigene Brotzeit im Biergarten und auf dem Keller: Das darf man mitbringen
Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen - und die bayerischen Biergärten und fränkischen Bierkeller öffnen wieder ihre Pforten. Nun kann man abends wieder gemütlich mit Freund*innen draußen zusammensitzen, sich unterhalten und ein kühles Bier dazu genießen. Und dabei seine selbst mitgebrachte Brotzeit verzehren. Oder?
Eigene Brotzeit im Biergarten und auf dem Keller: Das besagt die Biergartenverordnung
Die Brotzeit gehört zu Biergarten und Bierkeller wie das Amen zur Kirche. Sie ist ein fester Bestandteil dieses alten bayerischen Kulturgutes - und sogar explizit in der bayerischen Biergartenverordnung aufgeführt. Diese besagt nämlich, dass sich ein bayerischer Biergarten durch zwei Merkmale von anderen Außengaststätten und Wirtshäusern unterscheidet: den "Gartencharakter" und "die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können".
Somit darf man also eigentlich in jedem Biergarten und auf jedem Bierkeller seine selbst mitgebrachte Brotzeit verzehren. In der Vergangenheit hat es aber schon öfter Ärger in Biergärten gegeben, weil sich Besucher*innen nicht an die Hausregeln und die Biergarten-Etikette hielten. Einem Wirt bei München hat es jüngst endgültig gereicht: Er stellte in seinem Biergarten in Freising ein Schild auf, das den Verzehr mitgebrachter Speisen ausdrücklich untersagt.
Der Wirt hatte sich daran gestört, dass manche die beliebte Tradition ausgenutzt und es mit ihrer Brotzeit übertrieben haben. So brachten Besucher*innen etwa Braten und Knödel mit, ließen sich Pizza liefern oder bauten gar Tische für ein Buffet auf. Was also darf man in den Biergarten und auf den Keller mitbringen? Was zählt als Brotzeit - und was nicht?
Das gehört zu einer Brotzeit - und ist in jedem echten Biergarten erlaubt
Wie der Name es sagt, gehört zu einer klassischen Brotzeit etwas Brot, außerdem Butter, Käse, Wurst und natürlich Obazda ("Gerupfter"). Auch eine Breze, etwas Kartoffelsalat oder Gemüse können zu einer Brotzeit gehören. Die Mitbringsel sollten aber einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Wer mit zwei großen Kühltaschen im Biergarten anrückt, kassiert in der Regel mindestens einen schiefen Blick von der Bedienung. Auch Pizza-Lieferungen werden meist sehr ungern gesehen - wenn sie nicht gar explizit untersagt sind. Warme Speisen sind generell nicht gern gesehen - und fallen im Allgemeinen auch nicht in die Kategorie "Brotzeit".
Übrigens: Wer es ganz traditionell angehen will, bringt seine Brotzeit nicht in einer Tüte oder Tasche mit, sondern in einem Weidenkorb. Und serviert sie anschließend auf einem Holzbrettchen.
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