Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) beanstandet die Verbreitung des Livestreams "Drache_Offiziell" im Internet, da keine rundfunkrechtliche Zulassung dafür vorliegt. Sie untersagt dem Anbieter Rainer W. mit sofortiger Wirkung, dieses oder ein im Wesentlichen inhaltsgleiches Angebot online als Livestream zu verbreiten.
"Drache_Offiziell" ist Rundfunk
Über Younow verbreitet Rainer W. nahezu täglich - und teilweise auch mehrmals pro Tag - das Streaming-Angebot "Drache_Offiziell". Thema des Streams ist W. selbst beziehungsweise die von ihm geschaffene Kunstfigur "Drache" oder "Drachenlord". In seinem Stream richtet sich W. an die Allgemeinheit, kommentiert und beantwortet erhaltene Chat-Nachrichten und trägt damit zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Aus diesen Gründen ist "Drache_Offiziell" als Rundfunk zu bewerten.
Der Anbieter kann gegen den entsprechenden Bescheid der BLM innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Sollte bei der Landeszentrale der Eindruck entstehen, dass Rainer W. die Untersagungsverfügung ignoriert, wird sie auf Zwangsmittel zurückgreifen.
Die für die Aufsicht jeweils zuständige Medienanstalt, in diesem Fall die BLM, muss nach geltendem Recht für die Durchsetzung der von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) getroffenen Entscheidung sorgen.
Lesen Sie auch: Nach Demo und Großeinsatz - YouTube-Kanal von Drachenlord stillgelegt.