Ein 48-Jähriger Fitnesstrainer aus Forchheim muss für acht Monate ins Gefängnis. Amtsrichterin Silke Schneider sieht es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Jahr mehrmals Geld aus Umkleidekabinen gestohlen hat.
So abweisend hat man Silke Schneider selten erlebt. In vielen Fällen bringt die Forchheimer Amtsrichterin ja auch Verurteilten noch Empathie entgegen. Im Fall des 48-jährigen Fitnesstrainers, den sie gerade zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt hatte, war Schneider mit ihrer Geduld aber vollends am Ende.
Der Grund für Schneiders Verstimmung war ein Alibi des Angeklagten, das schnell als höchst unglaubwürdig erschienen war. Der Mann war angeklagt worden, weil er sich in einem Forchheimer Fitness-Studio im Juni und Juli vergangenen Jahres 14 Mal an Spinden in den Umkleidekabinen vergriffen haben soll.
Die Beute betrug jeweils zwischen zehn und 100 Euro, insgesamt 445 Euro. Der Mann war erst durch eine so genannte "Diebesfalle" entlarvt worden. Dabei handelte es sich konkret um präparierte Geldscheine. Die Geldscheine überführten den Mann des Diebstahls.
Das hatte ihn in der der ersten Verhandlung allerdings nicht, diesen Umstand zu leugnen. Nur drei Taten räumte er ein. Bei den anderen elf Taten sei er nicht in Forchheim, sondern in Paderborn gewesen. Für seine Alibis benannte der Mann sogar Zeugen, die beweisen könnten, dass er wirklich an einem anderen Ort gewesen sei.
Diese Zeugen waren auch der Grund, warum gegen den Mann in zwei Anläufen verhandelt wurde. Schließlich mussten die vermeintlichen Zeugen erst einmal nach Forchheim geladen werden.
Ganz besondere Fähigkeiten? Andererseits hatten einige Benutzer des Fitnesscenters schon vorher bezeugt, dass der Angeklagte an den betreffenden Terminen in Forchheim gewesen sei. Der Mann habe sogar Spindschlüssel der Angeklagten entgegengenommen.
Ist der Angeklagte also ein Mann, der es schafft, an zwei voneinander entfernt liegenden Orten gleichzeitig zu sein? Das kommt gewöhnlich allerdings nur in den Krimis von Agatha Christie vor. Und dass der Angeklagte über diese bemerkenswerte Fähigkeit tatsächlich gebietet, bezweifelte nicht nur Amtsrichterin Schneider.
Der Mann aus dem Studio in Paderborn, den das Gericht eigens hatte anreisen lassen und die Version des 48-jährigen Trainers bestätigen sollte, wurde für den Angeklagten am Ende des Tages zum Desaster.
Denn der Zeuge konnte keinen einzigen der betreffenden Termine bestätigen. Er hatte auch seinen eigenen Kalender nicht dabei, mit der er die Anwesenheit des Angeklagten in Paderborn schriftlich verifizieren hätte können.
Gleichwohl: Den Angeklagten focht dieser Reinfall kaum an. Im Gegenteil, brachte er doch eine weitere Zeugin ins Spiel, die seine Version bestätigen konnte.
Der Angeklagte hatte schon in der Vergangenheit mit dem Forchheimer Amtsgericht seine Narreteien getrieben, und auch der damalige Staatsanwalt hatte bereits rot gesehen.
Aber nun platzte auch Amtsrichterin Schneider der Kragen. "Jetzt ist endgültig Schluss!", beschied sie den Mann in schneidendem Ton. Die Hoffnung, dass weitere Zeugen geladen würden, könne sich der Angeklagte endgültig abschminken. "Ich werde jetzt keinen weiteren Zeugen benennen", sagte Schneider. Und so kam es dann auch.
"Keine Besserung" zu erwarten Die Staatsanwältin plädierte auf eine Strafe von neun Monate ohne Bewährung. Das für einen Mann, der offenbar recht enge verwandtschaftliche Beziehungen zum Baron Münchhausen unterhält und mit 19 Eintragungen im Bundeszentralregister auch einen entsprechenden "Stammbaum" vorzuweisen hat.
Auch seine Beteuerung, den Geschädigten Wiedergutmachung leisten zu wollen, schien ihm niemand so recht abzunehmen. Die Verurteilung wegen elf vollendeter und drei versuchter Taten, die wegen des Spinddiebstahls und des damit verbundenen Vertrauensbruches als "besonders schwerer Fall des Diebstahls" eingeordnet wurden, war dann die logische Folge. Der Mann muss nun für acht Monate ins Gefängnis.
"Unter Reue und Einsicht verstehe ich etwas anderes", wandte sich Silke Schneider zum Abschluss nochmals an den Angeklagten. Zudem stehe er immer noch unter einer Reststrafenbewährung. Auch das stärke den Eindruck, "dass keine Besserung erwarten ist".