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Slowenischen Trucker erwartet hohe Geldstrafe


Autor: Gernot Wildt

Forchheim, Mittwoch, 22. Januar 2014

In Abwesenheit verurteilt das Forchheimer Amtsgericht einen Unfallfahrer aus Slowenien zu einer Geldstrafe. Kassiert wird, wenn der Mann das nächste Mal nach Deutschland einreist.
Symbolbild.


Etwas Häme gönnte sich der Staatsanwalt dann doch: "Wenn er das nächste Mal nach Deutschland kommt und in eine Kontrolle gerät, sollte er viel Geld dabei haben." Das sagte er, nachdem der angeklagte Fahrer zu seinem Termin vor dem Amtsgericht Forchheim nicht erschienen war.

Ordentlich abgeräumt hatte der Fahrer eines slowenischen Sattelzugs im Sommer des vergangenen Jahres auf dem Frankenschnellweg.

Der Grund war allerdings weder Alkohol noch ein reiner Fahrfehler, sondern wahrscheinlich pure Übermüdung.
Das Geschehen ereignete sich im Bereich des sogenannten Rinniggrabens in der Gemarkung Eggolsheim; etwa dort, wo auch die Ausbautrasse für den ICE gelegen sein soll und die A73 meist parallel zur Strecke verläuft.


Von der Müdigkeit übermannt

Hier übermannte den Fahrer die Müdigkeit.

Er kam zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr rund 80 Meter über den Grünstreifen, bis er die Brücke über den Rinniggraben ereichte.

Dort prallte er mit der linken Seite gegen das Geländer und kam mit dem Sattelauflieger über dem Bach zum Stillstand. Dabei gab es für seinen in der Kabine schlafenden Kollegen ein böses Erwachen. Er zog sich Prellungen und einen Nasenbeinbruch zu. Der Sachschaden wurde auf 20.000 Euro beziffert. An der Böschung, an der Brücke, und durch die Verunreinigung mit Dieseltreibstoff auch im Gewässer, entstand ein weiterer Schaden von 5000 Euro.

Dem Fahrer bescheinigte das Amtsgericht nun, für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet zu sein. "Er hat geistige oder körperlicher Mängel", hieß es. Er muss seinen Führerschein für die Monate abgeben und ferner 70 Tagessätze à 25 Euro entrichten. Das macht unterm Strich eine Summe von insgesamt 1750 Euro.

Es war wohl menschlich einigermaßen verständlich und naheliegend, dass der Mann die weite Strecke nach Forchheim nicht auf sich nehmen wollte, nur um dort seinen Führerschein abzugeben und seine Geldstrafe zu bezahlen.


Zuschlag bei der Strafe

Weder Amtsrichterin Silke Schneider noch der Ankläger machten den Eindruck, dass sie damit gerechnet hätten, den Angeklagten tatsächlich auch persönlich kennenzulernen. Die dennoch bestellte Übersetzerin verlebte einen ruhigen Tag

Allerdings hat sein Fernbleiben für den Angeklagten finanzielle Folgen. Die Höhe liegt jetzt um rund 1400 Euro höher als die ursprünglich veranschlagten 1750 Euro. Kassiert wird beim nächsten Besuch in Deutschland.