Ein nicht genau zu identifizierendes Objekt brachte einem 23-Jährigen Ärger. Ein Polizist wollte einen Schlagring erkannt haben. Das Amtsgericht Forchheim beschäftigte sich mit dem Fall.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schlagring und einer Gürtelschnalle? Für einen "Normalo" ist diese Frage sicher problemlos zu beantworten. Für die Personen, die sich am Amtsgericht Forchheim versammelt hatten, war das offenbar schwieriger. Und so landete der 23-jährige Mann aus dem Landkreis schließlich vor Amtsrichterin Silke Schneider, der das Objekt des allgemeinen Interesses ebenfalls das eine oder andere Rätsel aufgab.
Das gleiche Problem hatte im November letzten Jahres auch ein Polizeibeamter aus Ebermannstadt, der eigentlich nur bei einer Verkehrskontrolle auf der Suche nach Drogenkonsumenten gewesen war. Im Handschuhfach des Mannes stieß auf etwas, das er für einen Schlagring hielt. Für den jungen Mann stand der zu überprüfende Gegenstand jedoch auf der Wegwerfliste, er war "G'lump, das keiner braucht". Für ihn sei es eine Gürtelschnalle seiner Freundin gewesen, die er im Auto gehabt habe, um sie zu entsorgen.
"Aber das Auto war ziemlich vermüllt", sagte der Kontrollierte aus. Es sei voller leerer Pfandflaschen gewesen, und als er später gezielt gesucht habe, sei nichts mehr zu finden gewesen. "Da hab ich gedacht, das hat schon jemand weggeworfen, und ich habe nicht mehr darüber nachgedacht. Ich wusste also nicht einmal mehr, dass ich das Ding hatte."
Merkwürdiges Verhalten Ein wenig merkwürdig sei es ihm schon vorgekommen, räumte der Polizeibeamte ein. Den Gegenstand habe er für einen Schlagring gehalten, obwohl er relativ klein gewesen sei. Bei dem Versuch, ihn überzustreifen, habe er das selbst nicht geschafft; der kontrollierte Fahrer habe nicht einmal gewusst, dass er das für eine Waffe gehaltene Objekt noch im Fahrzeug gehabt habe.
Über die Finger der Richterin und der Staatsanwältin hätte man es bei einer "Anprobe" noch gebracht, aber ein Mann hätte sich "die Finger kaputt gemacht", wie Verteidiger Patrick Schmidt anmerkte.
Dennoch: das "Ding" sah wirklich wie ein Schlagring aus, auch wenn er nach dem Eindruck des Polizeibeamten nicht genügend Volumen dafür gehabt hatte. Und die Mutter des Angeklagten bekannte freimütig: "Ich bin daran schuld, dass das Ding in der Fahrertürablage steckte." Denn sie habe es vor Tagen bereits wegwerfen wollen, dann aber darauf vergessen.
Vorwurf der Fahrlässigkeit Das alles einfach abhaken? "Da gibt es noch den Vorwurf der Fahrlässigkeit", wandte Silke Schneider ein. Und das sei geschehen, als der junge Mann den Schlagring/die Gürtelschnalle nicht entsorgt habe. Das Ding wurde in jedem Fall ersatzlos eingezogen - was aber unstrittig war. Der junge Mann hatte jedoch eine kleine Historie, was Straftaten anging, und so konnte er nicht vollkommen straflos davonkommen.
Die Sache wurde schließlich wegen Geringfügigkeit vorläufig eingestellt. Voraussetzung ist allerdings, dass der junge Mann bis Mitte Juli 300 Euro an die Staatskasse zahlt. Ob der unansehnliche Leichtmetall-Schlagring ein gefährliches Schlaginstrument war oder doch nur ein Gürtelaccessoire, bleibt nun weiter dahingestellt.