Druckartikel: Schläger auf Sportlerkirchweih kommt mit Arbeitsstunden davon

Schläger auf Sportlerkirchweih kommt mit Arbeitsstunden davon


Autor: Gernot Wildt

Forchheim, Dienstag, 29. Oktober 2013

Eine dicke Lippe riskierten einige Besucher einer Sportlerkirchweih, die sich im Ebermannstadter Oberland abspielte. Alle waren um die 20 Jahre alt, es war Alkohol im Spiel, und der Angeklagte ging zunächst auf seinen eigenen Bruder , später noch auf andere Kirchweihbesucher los.
Symbolbild/MGO


Er versetzte dem jungen Mann eine kräftige Maulschelle, so dass dieser ein Loch im Trommelfell davontrug. Zu einem späteren Zeitpunkt schubste der Angeklagte ein 20-jähriges Mädchen und ihren drei Jahre jüngeren Begleiter, so dass diese mit den Köpfen zusammenrasselten.

Für das Mädchen bedeutete das in der Tat eine dicke Lippe, da die Verletzung mit drei Stichen genäht werden musste. Für den jüngeren Begleiter war es mit einer verletzten Augenbraue verbunden, eine etwa drei Zentimeter lange Risswunde, für das er ein Klemmpflaster brauchte. Auch die Polizei musste hinzugezogen werden, doch als der Beamte eintraf, war alles schon vorüber.

Alles, was er sagen konnte, war, dass sie Beteiligten ziemlich gebechert hatten, und der Angeklagte hatte darüber hinaus eine markante Vergangenheit - so sehr, dass er sich gegenwärtig in Crailsheim in einer Suchtberatungsstelle befand.

Die Staatsanwältin war bereit, ihre Anklage auf den Komplex zu beschränken, in dem es um eine vorsätzliche Körperverletzung ging.

Sie räumte ein, dass das Verhalten des Täters dem eines Jugendlichen gleichzusetzen sei, nicht dem eines Heranwachsenden oder gar eines Erwachsenen, und plädierte auf ein jugendgerechtes Urteil. Der junge Täter war einsichtig und akzeptierte die Bestrafung zu 100 Arbeitsstunden, die er für eine soziale Einrichtung ableisten soll. Für welche, ließ Amtsrichter Philipp Förtsch offen, da dies dem Amtsgericht in Crailsheim überlassen bleiben soll. Dort sei besser zu beurteilen, welche soziale Einrichtungen es gebe und welche am geeignetsten wären.

Immerhin, so Förtsch, habe er sich seinem Problem gestellt und sich in eine Suchtberatung begeben. Sein Urteil schloss daher die Aufforderung ein, die bereits begonnene Therapie fortzusetzen.