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Nasenbeinbruch am Tatort Disco


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Montag, 07. Juli 2014

Für einen Kopfstoß und einen Faustschlag ins Gesicht kassierte ein 21-Jähriger jetzt vom Jugendrichter eine Geldstrafe von 800 Euro. Damit wurde eine massive Körperverletzung nahe einer Knetzgauer Tanzhalle geahndet.


Dass sich alle Beteiligten nur noch schemenhaft an das erinnern konnten, was vor etwa einem halben Jahr nachts, oder besser gesagt, frühmorgens um vier Uhr in und vor der Knetzgauer Disco "Rainbow" ablief, kann nicht verwundern. Denn alle waren mehr oder weniger blau. Bei zwei Burschen wurden im Nachhinein Alkoholwerte von 1,4 und 1,6 Promille festgestellt. Ein junger Mann (21) wurde nun von dem Jugendgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Es war das Wochenende vom 8. auf den 9. Februar diesen Jahres. Gegen vier Uhr früh gab es etliche junge Gäste, die noch nicht ans Heimgehen dachten.

Eine kleine Gruppe von drei Leuten - darunter der Angeklagte - spazierte fröhlich in den Raucherbereich des Tanzlokals.

Nach einiger Zeit näherte sich eine andere Gruppe, die Tür flog auf, und die Klinke stieß dem Beschuldigten ins Kreuz.

Dem Wortgefecht folgt mehr

Der war darüber dermaßen erbost, dass er die neu Hinzugekommenen nicht bloß zur Rede stellte, sondern nach kurzem Wortgefecht gleich zur Tat schritt. Noch bevor die Security-Leute die Streithähne trennen konnten, versetzte der wütende Halbstarke seinem Kontrahenten einen gezielten Faustschlag ins Gesicht. Die Schlägerei artete zu diesem Zeitpunkt nur deshalb nicht aus, weil die Sicherheitskräfte einschritten.

Doch kurz darauf folgte die Fortsetzung. Vor der Vergnügungsstätte trafen die Streithansel erneut aufeinander. Und da ging es nochmal ordentlich zur Sache. Der kräftig gebaute Angeklagte baute sich in kurzer Distanz vor einem seiner Widersacher auf und versetzte ihm einen kräftigen Kopfstoß.

Mit dem Rettungswagen musste das Opfer dieser rabiaten Attacke ins Haßfurter Krankenhaus abtransportiert werden. Laut dem vor Gericht verlesenen Gutachten war bei dem Patienten das Nasenbein gebrochen.

Das hätte übel enden können

Ein solcher, mit voller Wucht geführter Stoß könnte sogar lebensgefährlich sein, betonte Staatsanwalt Christian Lang. Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beleuchtete den familiären und beruflichen Hintergrund des Beschuldigten. Er sprach von familiären Problemen und charakterisierte die Persönlichkeit des Maler- und Verputzerlehrlings als psychisch und emotional labil.

Keine weiße Weste mehr

Dieses Bild wurde durch die bisherigen Vorstrafen des jungen Mannes erhärtet. Bereits vier Einträge "zieren" seinen Eintrag im Bundeszentralregister, zweimal schon stand er wegen Körperverletzung vor dem Kadi.

Von daher sprach der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer von einer gefährlichen Körperverletzung, die laut Gesetz wesentlich härter bestraft wird als eine sogenannte einfache Verletzung. Der Heranwachsende verliere in aufgewühlten Situationen einfach die Kontrolle, erkannte Lang. Um dem Jugendlichen klarzumachen, dass es so nicht weitergehe, forderte er eine Jugendstrafe von sechs Monaten.

Als Verteidiger wies demgegenüber Alexander Wessel darauf hin, dass sein Mandant provoziert worden sei und sich keineswegs "wie der Elefant im Porzellanladen" aufgeführt habe. Jugendrichter Martin Kober hielt eine Geldstrafe von 800 Euro für angemessen.

Noch nicht rechtskräftig

Dies entspricht einem Monatslohn des Auszubildenden. Eine Woche bleibt für beide Parteien Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.