Ein 55-Jähriger verliert die Fassung, als ihm ein Wirt nachts keinen Kaffee mehr bringen möchte. Gegen seine Festnahme wehrt sich der Mann massiv.
Wer zu später Stunde eine Wirtsstube betritt, den gelüstet es meist nach einem Bier oder einem anderen alkoholischen Getränk. Der 55-jährige Forchheimer, der sich mit einem Begleiter auf dem Heimweg von einer türkischen Hochzeit befunden hatte, fiel da etwas aus dem Rahmen. Denn er wollte nach der Sperrstunde noch einen Kaffee. Als er den nicht bekam, weil der Wirt nach Hause wollte, entstand schnell eine gefährliche Situation, die mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollsteckungsbeamte endete und schließlich vor Amtsrichterin Schneider endete.
"Ich bin nicht gern hier", bekannte der Mann, der nach eigenen Worten erschrocken über die ausufernde Entwicklung war. Es war ein Uhr nachts, ein Lokal in Bahnhofsnähe, und der Wirt wollte gerade gehen und war dabei, die Tür abzusperren, als die beiden Nachtschwärmer hereinkamen.
Schlüssel vor die Füße Obwohl der Begleiter nach seiner Einschätzung ein guter Freund des Wirts war, sah der den Sonderwunsch nicht gerade mit Begeisterung und schlug ihn ab.
Es kam zum Streit, und schließlich warf der Wirt dem späten Gast den Schlüssel vor die Füße: "Da, hole dir deinen Kaffee selber", soll er gesagt haben, worauf der Gast ihm den Schlüssel vor die Füße warf und weiter auf den Kaffee bestand. Der Mann soll einer späteren Messung zufolge mit etwa 1,7 Promille gut dabei gewesen sein. Daher fehlte ihm in seiner Wahrnehmung auch ein nicht näher bestimmbarer Zeitraum.
Plötzlich war eine Polizeistreife da, und das erste, woran sich der Mann erinnerte, waren eine Personenkontrolle und seine heftige Gegenwehr.
Das ging so weit, dass die Beamten, wie sie sagten, "unmittelbaren Zwang" anwenden mussten, um den Mann zu bändigen.
Neun Punkte im Zentralregister Er wehrte sich gegen seine Fesselung und tat alles, um sich einer Festnahme zu widersetzen. Der Begleiter blieb in dieser Zeit weitgehend ruhig, war auch nicht betrunken, was aber daran lag, dass er Medikamente nehmen musste, die eher eine einschläfernde Nebenwirkungen hatten.
Die neun Eintragungen, die der Angeklagte im Strafregister vorzuweisen hatte, standen alle in Zusammenhang mit Alkohol, und das war für den Ankläger ein Grund, 70 Tagessätze zu je 30 Euro zu beantragen. Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, erklärte sich einverstanden, aber "70 Tagessätze sind zu viel."
Es sollte aber noch schlimmer kommen, denn bei seinen Vorbelastungen war es mit einer reinen Verurteilung mit einer Geldstrafe nicht getan. Amtsrichterin Silke Schneider schickte ihn mit einer viermonatigen Bewährungsstrafe nach Hause, dazu mit einer Geldbuße von 1000 Euro, die aber in monatlichen Raten gezahlt werden darf.