Weil er sich den Anordnungen eines Feuerwehrmanns widersetzt hat, hat das Forchheim Amtsgericht jetzt einen Lkw-Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft - so steht es im einschlägigen Paragrafen 240 des Strafgesetzbuchs.
Soweit die Theorie. Die Praxis ist ungleich komplizierter. Dann statt am Ende eines Prozesse statt Gefängnis auch die Einstellung des Verfahrens stehen. Wie jetzt im Forchheimer Amtsgericht.
Es war Mitte Juli, und in Kirchehrenbach sollte ein Festzug stattfinden. Die Freiwillige Feuerwehr leitete den Durchgangsverkehr um, doch der Fahrer eines Kleinlasters hatte es eilig. Er hatte Fertigbeton geladen und musste rasch zu der betreffenden Baustelle. Der Rothelm dachte jedoch nicht im Traum daran, darauf Rücksicht zu nehmen.
Im Vertrauen auf seinen Status als vorübergehender Ordnungshüter bestand er darauf, dass der Kleinlaster die ihm zugewiesene Umleitung fuhr. Dessen Fahrer machte allerdings mit Handzeichen klar, dass er keineswegs nach links in die Umleitungsstraße, sondern stattdessen geradeaus fahren wollte. Das Problem war aber wohl, dass der eine den anderen nicht verstand - und umgekehrt.
Der Feuerwehrmann war der Meinung, da wolle jemand seinen Anweisungen nicht Folge leisten. "Das machen sie oft", sagte der Mann als Zeuge vor Gericht.
Ein Akt des Widerstands Damals, im Juli, fühlte er sich zunehmend bedroht, nachdem der Fahrer sich anzuhalten weigerte. Der nahm am Ende auch seinem ursprünglich gedachten Weg.
Der Feuerwehrmann interpretierte dies als Akt des Widerstands und zeigte den Lastwagenfahrer an.
Seine Kollegen von der Feuerwehr hatten ihn noch am selben Abend in diesem Schritt bestärkt: "Das kann der doch nicht machen", sei immer wieder zu hören gewesen.
Ob der Fahrer so gehandelt hatte, wie er handeln musste, um sein Baumaterial an die gewünschte Stelle zu bringen, wurde dagegen nicht hinterfragt.
Eine Geldbuße sollte es sein Den Feuerwehrmann hat das offensichtlich auch gar nicht interessiert. Für ihn war dessen Verhalten einfach eine Unbotmäßigkeit. Er hat den Absperrposten einfach ignoriert", war beinahe alles, was er dazu zu sagen hatte. Er beschuldigte den Mann allerdings sogar noch, dass er ihn habe umfahren wollen.
Die Gedankengänge von Amtsrichterin Silke Schneider waren spätestens dann zu erahnen, als die nach der Vereinskasse und der Finanzierung des Feuerwehrvereins fragte
Eine kleine Geldbuße sollte demnach also schon sein. Auch Verteidiger Andreas Schwarz riet dem Angeklagten, das Angebot anzunehmen und das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen. Das Geld geht an den Feuerwehrverein.