Letzte Chance für einen Ex-Junkie

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Vor dem Forchheimer Amtsgericht muss sich ein 28-Jähriger aus dem Landkreis wegen des Konsums und Handels mit Drogen verantworten.

Er weiß, was er getan hat, aber damit will er nichts mehr zu tun haben. "Das stammt aus meiner Vergangenheit", sagte der 28-Jährige. Der Mann, der im Landkreis Forchheim lebt, musste sich jetzt wegen des unerlaubten Besitzes und Handels mit Rauschgift, vor allem mit Amphetaminen, vor dem Schöffengericht verantworten.
Amtsrichterin Silke Schneider nahm dem Angeklagten aber am Ende doch ab, dass er mit den Drogen inzwischen gebrochen hat. Um ihm seinen weiteren Lebensweg nicht zu verbauen, ließ sie ihn mit einer Bewährungsstrafe davon kommen.

Der Zauber der neuen Frau

Im Oktober vor zwei Jahren war es dagegen noch nicht so gut um den Mann gestanden. Dass sich daran etwas grundlegend geändert hatte, liegt an einer neuen Frau. Ihr ist es offensichtlich gelungen, den 28-Jährigen von seinem unheilvollen Weg abzubringen.

Für einen in Forchheim bekannten Dealer hatte er sich als "Bunker" verdingt. Er bewahrte Rauschgift bei sich auf, das dieser zuvor aus Holland herbei geschafft hatte: in einer Laptop-Tasche, in den Boxen einer Stereoanlage und anderen Verstecken.
Seine frühere Freundin hatte dies geduldet und ihn sogar dabei unterstützt. Seiner neuen Lebensgefährtin platzte jedoch rasch der Kragen. Immerhin hatte er mit ihr ein Kind, mit der Ex und aus früheren Beziehungen insgesamt weitere drei Kinder. Die neue Frau stellte ihn vor die Wahl, sich zwischen der Familie und den Drogen zu entscheiden, und diese Wahl fiel eindeutig aus. Seit eineinhalb Jahren ist er nun vollkommen drogenfrei ("Das können Sie testen!"), und er verspüre auch nicht mehr das Bedürfnis nach einem Rückfall.
Vor der Polizei hat er sogar mehr Taten zugegeben, als sie ihm nachweisen konnte. Wobei sein Ausstieg nicht unbedingt von heute auf morgen gekommen ist. Er habe zudem stark unter dem Gespött der Drogenszene gelitten.
Einen Teil seines Bedarfs habe er als Gegenleistung für seine "Lagerhaltung" bekommen, einen weiteren Teil hinzugekauft, sagte er auf Fragen der Amtsrichterin. Doch mit der Zeit habe er seinen Rauschgiftkonsum kontinuierlich zurückgefahren, er wollte los von dem Zeug. "Ungewöhnlich sind in diesem Fall vor allem die Mengen", stellte Staatsanwalt Norbert Spintler in seinem Plädoyer fest.
Andererseits habe er er zur Aufklärung der Straftaten m it seinen Aussagen beigetragen. Schließlich sei es um "nicht geringe Mengen" gegangen, was eine Verschiebung des Strafrahmens nach unten möglich mache.
Normalerweise seien seine Taten mit mehreren Jahren Gefängnis bedroht - nun aber könne man es auf zwei Jahre mit Bewährung beruhen lassen, zumal er mit seiner Drogenkarriere abgeschlossen habe.
Der Mann sei nur passiv beteiligt gewesen, so sein Verteidiger Harald Lierheimer. Seine Aufgabe sei es gewesen, für den Stoff einen sicheren Aufbewahrungsort zu bieten - wie eine Bank, von der man etwas abhebt, sobald es benötigt werde.

Baldiger Auftritt als Zeuge

Für den Dealer sei er dadurch zu einer Art "Drogenbank" geworden, wobei er seine Beteiligung aufgegeben habe, sobald der Druck zu groß geworden sei. Dank der günstigen Sozialprognose in einer intakten Familie sah der Verteidiger keinen Anlass, sich dem Antrag des Staatsanwalts zu verweigern.
Das Schöffengericht trug dieser Situation in seinem Urteil schließlich Rechnung. Es schickte den Mann für zwei Jahre in Haft, setzte die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung aus. Dem Mann wird ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt, und er muss sich einem regelmäßigen Drogentest unterziehen. "Bei den Mengen, die bei Ihnen im Spiel waren, wären drei bis vier Jahre ohne Bewährung durchaus drin gewesen", sagte Amtsrichterin Silke Schneider.
"Das ist nun die unwiderruflich letzte Chance für sie, danach gibt es kein Pardon mehr", wandet sich Silke Schneider mit eindringlichen Worten an den Angeklagten. Und zum Abschied gab sie ihm auf den weiteren Weg: "Ich hoffe, dass wir sie als Angeklagter nie mehr wieder sehen." Als Zeuge gibt es dagegen nald ein Wiedersehen. Er ist für das Verfahren gegen den Dealer in Kürze erneut geladen.