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Körperverletzung am Altstadtfest: 10 Monate ohne Bewährung


Autor: Gernot Wildt

Forchheim, Freitag, 13. Dezember 2013

Das Amtsgericht verurteilt einen 23-Jährigen zu zehn Monaten hinter Gittern. Mit einem Bekannten hatte er eine Gruppe von Männer und Frauen angegangen. Auf die Gründe konnten sich vor allem die Frauen einen Reim machen.


Es war eine Anmache übelster Sorte, die aber wahrscheinlich ganz anderen Gründen geschuldet war: Frust und Neid. Nur, das wollte sich der 23-Jährige nicht so recht eingestehen und tat deshalb alles, um sich bedenklich nahe am Rand einer Missachtung des Gerichts zu bewegen.

Letztlich konnte er von Glück reden, dass er nur mit zehn Monaten Haft davonkam, auch wenn sowohl Staatsanwalt als auch Amtsrichterin Silke Schneider dem jungen Mann nicht nur wegen seiner zum Teil einschlägigen Vorstrafen jegliche Bewährung verweigerten.

Es muss wohl während des Forchheimer Altstadtfests gewesen sein, als es die jungen Leute, alle Mitte zwanzig, noch auf einen Absacker in eine NordstadtKneipe trieb. Anschließend bestellten sie sich ein Taxi, sie hatten zuvor ja immerhin etwas getrunken.

Der Angeklagte und ein bei der Verhandlung abwesender Begleiter, den die Richterin telefonisch einbestellen musste, wenn er nicht von der Polizei abgeholt werden wollte, (Auskunft der Richterin nach dem Anruf: "Er hat noch im Bett gelegen!"), konnten ihren Mund nicht halten.

Eklatanter Widerspruch

Sie begannen, vor allem die drei jungen Frauen, die in Begleitung der Gruppe waren, anzumachen. Und zwar so, dass es selbst der Dümmste gemerkt haben muss.

Vor allem fiel die Tatsache auf, dass ihre Aussagen in eklatantem Widerspruch zu den optischen Tatsachen stand. So wurden die jungen Frauen offenbar mehrfach als "hässliche Weiber" tituliert.

Doch als das Trio in den Zeugenstand trat, um die Vorgänge aus ihrer Sicht zu schildern, erwiesen sich alle drei durch die Bank als ausnehmend hübsch.

Es traf wohl eher zu, was eine von ihnen im Verlaufe ihrer Aussage erwähnte: "Ihr wäret sicher froh, wenn ihr mit Frauen wie uns ausgehen dürftet!"

Im Lichte dieser Aussage kann die verbale und körperliche Aggression der beiden Angeklagten wohl in erster Linie als der Neid der Besitzlosen interpretiert werden. Ohne jeden Anlass gab es für einen der Männer einen Tritt in den Rücken und Faustschläge. Selbst eine der drei Frauen schlugen die Angeklagten.

Der Mann wurde im Augenbereich, an der Stirn und am Unterkiefer getroffen und musste sich in stationäre Behandlung begeben, begleitet von Prellungen, Schwindelgefühlen, Übelkeit und Kieferschmerzen.
Seine Begleiterin traf es allerdings fast noch schlimmer. Der Hauptangeklagte schlug der jungen Frau dreimal ins Gesicht. Er verursachte dort Schwellungen und schwere Hämatome am Nasenrücken. Er verletzte ihr Handgelenk und stauchte ihre Halswirbelsäule.

Zudem verlor die junge Frau einen Teil ihres linken Schneidezahns. Und das ganz offenbar alles aus purem Frust. Als sich der zweite Angeklagte endlich aus dem Bett gerollt hatte, traf er er zu einem Zeitpunkt ein, als die Verhandlung gerade beendet war.

Für den Haupttäter hatte Staatsanwalt Meier gerade ein Jahr ohne Bewährung gefordert, von der Richterin hatte er zehn Monate bekommen.

Schlechte Manieren

Als er die Forderung des Anklägers hörte, klagte der Angeklagte: "Das kann ich nicht. Ich habe schließlich Arbeit!" Doch er hatte noch eine andere Art zu zeigen, was er von dem Gericht hielt.

Silke Schneider war noch dabei, ihr Strafmaß zu begründen, als er bereits seine Mütze aufsetzte und aufstand, um den Gerichtssaal zu verlassen. Von einem Mann, der blitzsaubere Frauen als "hässlich" bezeichnet, war vielleicht aber auch nichts anderes zu erwarten gewesen.