Vor dem Forchheimer Amtsgericht musste sich eine junge Frau dafür verantworten, eine Konkurrentin mit einem Glas ins Gesicht geschlagen zu haben.
Wer die junge Fraue so sah, wie sie vor Amtsrichter Philipp Förtsch stand, konnte kaum glauben, was die Anklage ihr zur Last legte. Jungen Männern, die gerade der Pubertät entwachsen sind, mag von man ein derartiges Verhalten vielleicht noch zutrauen. Aber jungen Frauen?
Die beteiligten Frauen selbst konnten vor Gericht nur wenig Einlassungen zum damaligen Geschehen machen. Die Schuld gaben sie dem damals konsumierten Alkohol: Wodka, Sekt und Wein.
Der Schauplatz des Geschehens war eine Diskothek in Nürnberg. Die heute 23 Jahre alte Geschädigte hatte sich darüber geärgert, dass eine zwei Jahre jüngere angehende Friseurmeisterin sich ständig einmischte, als sie mit einem Bekannten anbandeln wollte. Die Jüngere hatte an dem Bekannten offenbar ebenfalls großes Interesse - und zudem einiges an Alkohol im Blut.
Der später aussagende Polizeibeamte aus Nürnberg sprach bei von einem Alkoholwert von 1,6 Promille. Die Geschädigte hat immerhin auch ein Promille im Blut.
Der Staatsanwalt leidet mit Das Ende vom Lied war, dass die heute 21-Jährige die Ältere an den Haaren packte und ihr ein Glas ins Gesicht geschlagen haben soll.
Das führte zu einer Schnittverletzung über der Lippe. Auch die Angreiferin selbst blieb nicht schadlos. Ihr Piercing wurde in Mitleidenschaft gezogen. Das werde wohl nicht eben vorteilhaft ausgesehen haben, stellte der Staatsanwalt sein Einfühlungsvermögen unter Beweis. Auch Teile ihrer Haarteilverlängerung und ein paar echte Haare büßte die Angeklagte ein.
Der Vorgang lief auf eine gefährliche Körperverletzung hinaus, da das eingesetzte Glas am Ende nicht weggeleugnet werden konnte und bei der Angegriffenen Blut geflossen war. Dagegen war sich die Angeklagte ziemlich sicher, zum Tatzeitpunkt kein Glas in der Hand gehabt zu haben. Für sie stand nur fest, dass es eine ruckartig nach oben geführte Bewegung gewesen sein muss war, an deren Ende die Lippe der 23-Jährigen blutete.
Noch Glück gehabt Auch die Polizei hat nicht völlig klären können, ob das Glas nun ins Gesicht gestoßen oder nach der 23-Jährigen geworfen worden ist.
Für den Ankläger stand trotz dieser Unklarheiten das Wesentliche aber fest: "In jedem Fall war es eine gefährliche Körperverletzung. Die Auseinandersetzung wurde mit Gewalt gelöst."
Der Ankläger wollte jedoch, dass die "jugendtypische Tat entsprechend geahndet werde. Die 21-Jährige gab ihrerseits vor Gericht zu bedenken, dass auch sie selbst in der Diskothek verletzt worden sei. Daraus leitete sie eine Mitschuld der 23-Jährigen ab.
Auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe einigte sich alle am Verfahren Beteiligten darauf, dass Jugendrecht anzuwenden. Richter Philipp Förtsch verurteilte die 21-Jährige zu einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro.
Weil die Angeklagte zudem lernen müsse, sich besser im Griff zu haben, verurteilte sie Förtsch zusätzlich zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs. "Denn Sie haben Glück gehabt", sprach Förtsch der Angeklagten abschließend ins Gewissen.
Der Wurf oder auch Stoß mit dem Glas hätte weitaus fataler ausgehen können, als es hier der Fall gewesen ist.