Druckartikel: In ehrlicher Abneigung zugetan: Zwei Streithähne vor Gericht

In ehrlicher Abneigung zugetan: Zwei Streithähne vor Gericht


Autor: Gernot Wildt

Forchheim, Freitag, 04. April 2014

"Impotent und asozial" - mit diesen Worten hatte ein Mann einen Brief an seinen Nachbarn adressiert. Eine Beleidigung - so viel war sicher. Aber im Fortgang der Verhandlung wurde deutlich, dass dies nur die Spitze des Eisbergs war.
Symbolfoto: Christopher Schulz


Da waren zwei etwas ältere Männer also einander in herzlicher Abneigung zugetan. Am Ende war Amtsrichterin Silke Schneider wohl einigermaßen froh, die beiden los zu sein. Zeitweise erinnerte alles an das "Königlich-bayerische Amtsgericht", und zwar an den weniger amüsanten Teil dieser etwas in die Jahre gekommenen Serie.

Und da die Angelegenheit in der Fränkischen Schweiz spielte, fehlte auch noch das nötige oberbayerische Idiom.

"Der Vorwurf stimmt so nicht", lautete der erste Satz des 68-jährigen Angeklagten, als ihn die Amtsrichterin befragen wollte. Peu à peu schälte sich heraus, dass die Streitigkeiten eine längere Vorgeschichten hatten. Der Strafbefehl über 1200 Euro war etwas, was der Mann unter keinen Umständen akzeptieren wollte.

Da war von einer DNA-Spur die Rede, die wohl beim Zukleben des Kuverts zurückgeblieben war, und von einem hartnäckigen Sekundenkleber, mit dem der Briefschlitz des Kontrahenten vorübergehend unbrauchbar gemacht worden war.


Ein Stück aus dem Tollhaus

Ferner gehörte eine Liebesbeziehung mit einer Nachbarin dazu, der der Klagegegner aber mit dem Hinweis auf seinen Gesundheitszustand jedoch zu begegnen versuchte. Die Situation erinnerte eher an ein Boulevardstück, aber mit ernsterem Hintergrund, bei dem es nur für die Zuhörer etwas zu lachen gab. Verteidiger Hans Walter Hofmann betätigte sich fast als Raubtierdompteur, denn ihm ging es vor allem darum, die immer verworrener werdende Geschichte zu einem halbwegs ordentlichen Ende zu bringen.

Und auch Silke Schneider war sichtlich darum bemüht, dass die beiden Männer keinen neuerlichen Anlass fanden, um die Verhandlung künstlich in die Länge zu ziehen.

Schließlich wurde es dem Verteidiger zu bunt und er kam auf den ursprünglichen Strafbefehl zurück. Entweder das Verfahren werde eingestellt - oder es werde erneut verhandelt. Dann aber gehe alles wieder von vorn los, mit unkalkulierbaren Konsequenzen für beide. Da sich die Richterin und der Verteidiger in dieser Hinsicht unnachgiebig zeigten, war allen Kontrahenten klar, das dies für beide teuer werden könnte.

Darum stimmten sie dem Freispruch zu, der jedoch mit Geldauflagen etwas versauert wurde. Aber niemand konnte sich wirklich sicher sein, dass die beiden Streithähne in absehbarer Zeit nicht erneut vor den Schranken des Gerichts landen werden.