Großer Vertrauensvorschuss für Ex-Junkie

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Das Forchheimer Amtsgericht würdigt das Bemühen einer jungen Frauen, sich aus dem Drogenmilieu zu befreien. Entsprechend milde fällt das Urteil aus.

Die junge Frau machte so ganz und gar nicht den Eindruck, als könne sie etwas mit Drogen zu tun haben. Und das, obwohl der Vater ihres Kindes in Hand- und Fußfesseln aus der Haftanstalt vorgeführt werden musste. Dort verbüßt er derzeit eine längere Freiheitsstrafe verbüßt.
Aber der äußerlich harmlose Eindruck trog, wie gesagt. Die junge Frau hatte eine Drogenkarriere hinter sich, war allerdings eher durch die Rücksichtslosigkeit ihres Freundes als aus freien Stücken in diese Lage geraten. Ihr Freund benutzte sie hemmungslos als Drogenkurier und für weitere Botengänge.
Tatorte waren der Weihnachtsmarkt vor zwei Jahren, wo sie einen Stand hatte, und ihre Wohnung in Forchheim, wo es um zehn Gramm Heroin ging. In einem vorgeschalteten Rechtsgespräch mit dem Gericht und dem Ankläger räumte die Angeklagte einen Teil der ihr zur Last gelegten Punkte auch ein.
Für diesen Komplex sah das Gericht von einer Verfolgung dann auch ab. Es blieb so nur noch der Vorwurf, selbst in der Toilette des Forchheimer Rathauses 1,97 Gramm Amphetamin von überdurchschnittlicher Qualität an "eine Vertrauensperson der Polizei" verkauft zu haben.

Viel Lob für die Angeklagte

Von den Drogen ist die junge Frau offenbar völlig frei - "clean", wie das im Jargon heißt. Und wie es mit dem Vater ihres Kindes weitergeht, müsse man abwarten, da er ja noch einige Jahre abzusitzen habe.
"Im Moment lebe ich mit meinem Kind allein, und damit fühle ich mich sehr wohl", stellte sie fest. Auch die Familienhilfe, die ihr wegen des Kindes beigeordnet worden war, äußerte sich lobend über die Angeklagte. Von deren Drogenvergangenheit zeugen noch die zwei Einträge, die ihr im Bundeszentralregister geblieben sind. Doch auch der Staatsanwalt äußerte sich über die junge Frau nur positiv. Zumal sie für das Handeltreiben mit Rauschgift von ihrem damaligen Lebensgefährten genötigt worden wäre. "Ihre Lebensverhältnisse haben sich spürbar gebessert", stellte er fest.

Verzicht auf Bewährungsfehler

Blieb nur noch die noch offene Sache aus der Rathaustoilette. Der Staatsanwalt plädierte auf acht Monate zur Bewährung auf drei Jahre, das Verbot eines Drogenkonsums und 60 Arbeitsstunden.
Seiner Forderung nach einem Drogenscreening, um die Einhaltung zu kontrollieren, folgte das Gericht nicht und demonstrierte damit, dass es der Frau ausreichend vertraut.
Das Urteil lautete schließlich auf acht Monate auf Bewährung, ausgesetzt für drei Jahre, und Arbeitsstunden. "Sie machen jetzt einen guten Eindruck, Sie sind offenbar auf einem guten Weg", stellte Amtsrichterin Silke Schneider zum Abschied fest. Darum habe man nicht nur auf das Drogenscreening verzichtet, sondern auch auf einen Bewährungshelfer.