Geld ist nicht gleich Geld in Leutenbach

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Die Leutenbacher Kläranlage muss saniert werden. Foto: Wildt
Die Leutenbacher Kläranlage muss saniert werden. Foto: Wildt

Der Leutenbacher Gemeinderat diskutiert darüber, in welcher Form die Bewohner für die Arbeiten am Wasserwerk und der Kläranlage bezahlen müssen.

Wie soll die Gemeinde Leutenbach die Verbesserungen am Wasserwerk und an der Kläranlage schultern? Einige Gemeinderäte lieferten sich jetzt Wortgefechte um Prozentpunkte. Das vor dem Hintergrund, dass man sich in der Sache zuvor längst einig geworden war.
Männer wie dem Dritten Bürgermeister Reinhold Kraft (FW) "stank" es jedoch, dass ein nicht näher bezeichneter kleiner Kreis seitdem alles von neuem "ausgekartelt" und die gefundenen Lösungen umgestoßen hätte. Beim Wasser in Ober- und Mittelehrenbach hatte man sich eigentlich auf eine hälftige Aufteilung zugunsten der Beiträge geeinigt, bei der Entwässerung im gesamten Gemeindegebiet wurde ebenfalls eine hälftige Aufteilung vorgeschlagen.
Nach langer Diskussion stellte Bürgermeister Otto Siebenhaar (FW) die Finanzierung des Wasserwerks zur Abstimmung und erhielt eine Aufteilung, bei der zu gleichen Teilen zwischen Gebühren und Beiträgen unterschieden wird.

Etwas schwieriger gestaltete sich das beim Abwasser, bei dem ja Verbesserungsmaßnahmen in Millionenhöhe anstehen. VG-Kämmerer Bastian Holzschuh hatte hier bereits beim Landratsamt vorgefühlt und eine eindeutige Antwort erhalten.
Demnach kann nicht von einer vollständigen Verteilung zugunsten der Gebühren ausgegangen werden. "Es ist laut Gesetz nicht erlaubt, auf Beiträge zu verzichten", heißt es in der Antwort des Landratsamts. Und weiter: "Die geplante Entlastung der Bürger in Form einer gemeindlichen Minderung (als Bezuschussung) der umzulegenden Kosten ist nicht zulässig."
Damit war klar, in welche Richtung sich die Angelegenheit entwickeln wird. Die Verbesserungsmaßnahme soll zu 90 Prozent umgelegt werden und nur zu zehn Prozent über Gebühren finanziert werden. Zugleich wurde bekannt, dass am 8. Mai die Submission für die Ausschreibung zum Umbau der Kläranlage geöffnet wird.

"Harte" Kriterien erfüllt

Ein weiterer Aufreger betraf die Voranfrage einer Firma, die in den Gemarkungen Gräfenberg und Thuisbrunn Windparks errichten will, und zwar in den Bereichen "Buchwald" und "Flöss".
Doch mittlerweile liegt eine Stellungnahme der Bezirksregierung vor, wonach beide Standorte für insgesamt vier 200 Meter hohe Windkraftanlagen nicht in Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten liegen, dafür aber zu den Standorten gehören, die "harte" Kriterien erfüllen.

Bedenken wegen Uhus

Im "Flöss", so warnte die Regierung von Oberfranken, liege ein Teil in der engeren Schutzzone des Trinkwasserschutzgebiets des Marktes Egloffstein. Ferner geht es um seismologische Messeinrichtungen, die in einem Radius von mindestens fünf Kilometern von Windrädern entfernt liegen müssen. Einzelne liegen jedoch nur drei Kilometer entfernt.

Im "Buchwald" würden die "Windmühlen" im Landschaftsschutzgebiet liegen, außerdem stünden artenschutzrechtliche Gesichtspunkte einer Zustimmung entgegen. Denn in weniger als zwei Kilometern Umkreis, in einem der Gräfenberger Steinbrüche, brüteten zwei Uhu-Brutpaare, was den Standort ungeeignet mache.
Der Leutenbacher Gemeinderat sah dies am Ende genauso und beschied die Voranfrage des Unternehmens negativ. So hatten schon andere Gemeinderäte im Umkreis gehandelt.