Frau versteckte Straftäter

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Symbolbild Foto: dpa
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Eine Forchheimerin versteckt einen Mann, gegen den einen Haftbefehl vorliegt. Nun hofft sie auf ein besseres Leben: ohne denn Mann und ohne Drogen.

Wer einen bereits zu einer Haftstrafe verurteilten Straftäter versteckt, macht sich der Strafvereitelung schuldig. Die Motive dafür mögen unterschiedlicher Natur sein, um eine Straftat handelt es sich aber immer. Was eine 39-Jährige Forchheimerin jetzt vor das Amtsgericht gebracht hat, deutete Richterin Silke Schneider als Hörigkeit.

Dieser Begriff beschreibe die Lage der Frau besser das blumigere "Liebe".
Die Frau hatte einem von Vollstreckungshaft bedrohten Mann in einem Hohlraum hinter der Dachschräge ihres Schlafzimmers versteckt. Die Polizei war dem Mann zu diesem Zeitpunkt bereits auf den Fersen.

Übersteigertes Ego

Auf Außenstehende mag der Mann vielleicht keinen allzu großen Eindruck gemacht haben. Allerdings scheint er ein übersteigertes Ego zu besitzen, das eine Frau wie die Angeklagte stark beeinflussen kann. Im Zweifelsfall vielleicht sogar gegen ihren eigenen Willen.

Der Frau war vor Gericht deutlich anzumerken, wie erleichtert sie darüber war, dass die ganze Angelegenheit nun der Vergangenheit angehört. "Gott sei Dank ist das vorbei", seufzte sie einmal. Von dem Mann lebt sie inzwischen getrennt. Unklar blieb, ob dieser auch an ihrer Drogensucht eine Mitschuld hat.

Der Mann selbst ist drogensüchtig gewesen. Dieser Umstand hat ihn jetzt auch für einige Jahre hinter Gitter gebracht. Nun hofft seine Frau, dass in diesen Jahren, in denen der Mann einsitzt, ihre seelischen Wunden heilen. "Ich bin jetzt wieder drogenfrei", versicherte sie. Auch aus diesem Grund hoffe sie, ihren Mann nie mehr sehen zu müssen.

Im zentralen Register taucht die Frau vier Mal auf, und in jedem der Fälle geht es um Delikte, die ihren Rauschgiftkonsum als Hintergrund hatten. Viel mehr dazu erzählte die Angeklagte vor dem Forchheimer Amtsgericht nicht.

Aber es war ihr deutlich anzumerken, wie erleichtert sie jetzt war. Ursprünglich hatte sie sogar Forchheim entfliehen und nach Nürnberg übersiedeln wollen. Aber Forchheim wollte sie doch nicht loslassen - schon der beiden Töchter wegen.

Hoffnung auf ein neues Leben

Sie habe zu dem Mann eine Beziehung unterhalten, stellte der Staatsanwalt fest, und das erkläre einiges. Da sie nun erst wieder auf die Füße kommen müsse, hielt er für die vereitelte Strafvereitelung eine geringe Geldstrafe von 375 Euro für angemessen.

Die Angeklagte zeigte sich damit einverstanden: "Ich würde diese Strafe annehmen." Amtsrichterin Schneider sah dies ebenso und brachte auch ihre vermeintliche Hörigkeit ins Spiel, die sie unter den Einfluss des Mannes förmlich gezwungen habe.

Dieses Urteil wurde von allen Beteiligten angenommen. Die Frau hofft auf ein drogenfreies Leben gemeinsam mit ihren beiden Töchtern. Es hat im Sitzungssaal des Forchheimer Amtsgerichts wahrscheinlich nur sehr wenige gegeben, die ihr eben dieses nicht auch gewünscht haben.