Forchheimer schlug aus Eifersucht mit Bierflasche zu
Autor: Gernot Wildt
Forchheim, Dienstag, 15. Oktober 2013
Vor dem Forchheimer Amtsgericht muss sich ein Forchheimer dafür verantworten, einem Kontrahenten eine Bierflasche über den Kopf geschlagen zu haben. Die vor der Tat konsumierten Biere und Schnäpse ließ ihm das Gericht nicht als Entschuldigung durchgehen.
Wann wird eine Körperverletzung eigentlich zu einer gefährlichen Körperverletzung? Der einschlägige Paragraph des Strafgesetzbuches nennt hier fünf Merkmale. Er führt in diesem Zusammenhang gesundheitsschädliche Stoffe - etwa Gifte - und auch die Ausführung der Tat "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" oder "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" an.
Im Falle des Angeklagten aus Forchheim, der sich vor Amtsrichterin Silke Schneider zu verantworten hatte, handelte es sich beim Tatwerkzeug um eine handelsübliche Bierflasche.
Wie es dazu gekommen ist, dass er wegen einer Bierflasche vor Gericht steht, wusste der Angeklagte allerdings offenbar selber nicht.
1,3 Promille angetrunken
Das lag vor allem, wohl aber nicht ausschließlich an den konsumierten Bieren und den Schnäpsen.
Auf jeden Fall stand fest, dass der Angeklagte seinem Kontrahenten in einer Nordstadtkneipe eine Bierflasche über den Kopf gezogen hatte. Wie Richterin Schneider und zuvor Ankläger Stefan Meier ausführlich darlegten, hätte bei der Tat wesentlich mehr passieren können, als es letztlich der Fall gewesen ist.
So war die Flasche nicht zerbrochen - sonst hätte es Verletzungen durch Splitter geben können.
Doch auch so blieben dem Geschädigten geprellte Rippen und eine ebenfalls geprellte Milz. Hinzu kam eine Schädelprellung. Das alles sei nur so gut ausgegangen, zitierte der Mann seinen Hausarzt, weil er einen so widerstandsfähigen Knochenbau habe.
Nur zwischen den Zeilen klang durch, was den Angreifer so auf die Palme gebracht hatte. Es war eines der ältesten Motive der Welt: die Eifersucht. Er hatte den Eindruck, dass der Geschädigte seine Freundin anzubaggern versuche. Die Eifersucht fand in dem Umstand Nahrung, dass seine Begleiterin den 33-jährigen Handwerker aus dem näheren Umland wohl auch durchaus sympathisch fand.
Der Ankläger beurteilte die Angelegenheit als einen durchaus ernsten Vorgang. Diese Einschätzung verdeutlichte er, indem er für den bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Mann eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe forderte. Des Weiteren schwebte dem Ankläger eine Geldbuße von 2000 Euro vor, die der Angeklagte dem Weißen Ring bezahlen sollte.
Ein Jahr Haft auf Bewährung
Verteidiger Günter Bierfelder sah den Sachverhalt als weniger gravierend an. Immerhin habe es den Geschädigten bereits eine Woche nach der Tat schon wieder in dasselbe Lokal gezogen. Bierfelder plädierte auf vier Monate auf Bewährung und eine Geldbuße.
Das Urteil von Silke Schneider sorgte dafür, dass auch das Opfer bei alledem nicht vergessen wurde. Es gab ein Jahr auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro, die aber im Vorgriff auf das zu erwartende Schmerzensgeld dem Geschädigten zukommen solle.
"Von einem minderschweren Fall sind Sie weit entfernt", stellte die Richterin klar: "Diese Sache ist nicht spontan passiert. Es gab keinen Grund, mit einer Flasche auf den Mann loszurennen."