Ein Mann muss sich wegen des Einbruchs in einem Forchheimer Autohaus verantworten. Nach einem Unfall leidet er an Störungen des Gedächtnisses.
Am Forchheimer Amtsgericht werden mitunter Fälle verhandelt, die sich auch die Drehbuchschreiber des "Tatorts" nicht besser hätten ausmalen können. Da hatte ein junger Mann im Juli 2010 einen schweren Motorradunfall und leidet seitdem an Störungen seines Kurzzeitgedächtnisses. Als er jetzt beschuldigt worden war, in ein Forchheimer Autohaus eingebrochen zu sein, konnte er sich an nichts erinnern. Oder besser: Er behauptete zumindest, sich an nichts erinnern zu können.
Oft ist der behauptete Gedächtnisverlust vor Gericht eine wohlfeile Ausrede, oft gerade nach Kirchweihschlägereien. Nicht so aber im aktuellen Fall. Der Verteidiger des Angeklagten konnte ein Attest vorlegen, das dessen Gedächtnisausfälle belegt.
Nachvollziehen ließ sich, dass der Angeklagte ein Faible für Motorräder hat. Die gibt es aber auch in anderen Autohäusern.
Warum er ausgerechnet in einem Forchheimer Autohaus zugeschlagen hat, konnte sich keiner erklären. "Das Autohaus sagt mir überhaupt nichts", sagte der Angeklagte. Das klang auch nicht völlig unplausibel, nachdem der Mann zwar aus dem Coburger Raum stammt, inzwischen aber in der Schweiz lebt.
Mitten in der Nacht, etwa zwischen drei und vier Uhr, war der Mann in das Autohaus eingedrungen. Mit einem Geißfuß brach er das Rolltor zur Waschhalle auf, schlug eine Plexiglasscheibe ein und ließ sich auch von einer Metalltür nicht bremsen.
Hilfe kommt von Interpol Im Verkaufsraum fand er die Schlüssel zu einem fast neuen Motorrad, das etwa 10 000 Euro wert war. Ein Kurierfahrer entdeckte den Einbrecher allerdings und verständigte die Polizei.
Der Angeklagte flüchtete daraufhin zu Fuß.
Auf die Spur des Mannes kam die Polizei durch eine zurückgelassene Colaflasche, an deren Flaschenhals sich verwertbare DNA-Spuren fanden. Mit Hilfe von Interpol konnte der Einbrecher identifiziert werden.
"Mit höchster Wahrscheinlichkeit", so heißt es im entsprechenden Gutachten, sei der Angeklagte der Täter. Das Gutachten spricht von einer Wahrscheinlichkeit von "1:206 Millionen der nicht miteinander verwandten mitteleuropäischen Bevölkerung".
Der Staatsanwalt forderte für den einschlägig vorbelasteten Mann eine Haft von sechs Monaten. Der Verteidiger wollte diese Strafe, verbunden mit einer kleineren Geldauflage, zur Bewährung ausgesetzt wissen. Amtsrichterin Silke Schneider reduzierte die Strafe auf fünf Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.