Ein 20-jähriger hat mit einer EC-Karte unter anderem ein Autoradio gekauft. Allerdings gehörte die Karte nicht ihm selbst. Deshalb landete er jetzt vor dem Schöffengericht.
"Was soll ich dazu schon sagen?" - Im ersten Moment klang die Reaktion des knapp 21-jährigen Forchheimers so, als wolle er die Aussage verweigern.
In Wirklichkeit jedoch waren seine ungelenken Worte wohl eher Ausdruck seines schlechten Gewissens. Der junge Mann schien sich schlicht und ergreifend dafür zu schämen, sich vor Amtsrichter Philipp Förtsch und dem Schöffengericht verantworten zu müssen. Der junge Forchheim hatte einen Ausbildungsplatz in einem Forchheimer Supermarkt und saß an der Kasse, als dort ein Kunde seine EC-Karte im Lesegerät stecken ließ.
Beim dritten Mal ist Schluss Anstatt sie diesem zurückzugeben, interpretierte der Forchheimer den Zufall gewissermaßen als Geschenk des Himmels. Auf jeden Fall aber als Einladung, einmal nach Herzenslust shoppen zu gehen.
Zum Anfang kaufte er mit der EC-Karte des Kunden ein Autoradio für 279 Euro. Drei Stunden später lief der unrechtmäßige Kauf eines Einpark-Sensors mit Rückfahrvideo für 160 Euro an anderer Stelle ebenso reibungslos ab.
Beim dritten Versuch war allerdings Endstation. Der Forchheimer versuchte, dort, wo er auch schon das Autoradio gekauft hatte, einen Tablet-PC für knapp 500 Euro zu erstehen. Die Verkäuferin jedoch verweigerte die Bezahlung. Sie hatte den Verdacht, dass der Forchheimer nicht der rechtmäßige Besitzer der EC-Karte ist.
Unterm Strich hat sich der Angeklage damit in zwei Fällen und einem Versuch des Computerbetrugs schuldig gemacht.
"Wollen Sie wohl keine Arbeitsstunden leisten?", wollte Amtsrichter Förtsch von dem Angeklagten wissen.
Die Frage hatte ihre Berechtigung, denn bei seinem bisher einzigen Eintrag im Bundeszentralregister war der Forchheimer zu Sozialstunden verdonnert worden. Geendet hatte das Ganze mit einem sogenannten "Ungehorsamsarrest.
Es habe eben nie gepasst, entschuldigte sich der Mann, und am Samstag zu arbeiten, "das habe ich nicht eingesehen". Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schlug einen Dauerarrest vor, um zeitliche Koordinierungsschwierigkeiten mit seiner Arbeit zu vermeiden. Allerdings hatte sich dieses Problem inzwischen ohnehin in Luft aufgelöst. Der junge Mann war nach der Unterschlagung der EC-Karte von seinem Ausbildungsbetrieb entlassen worden.
Warnung vom Richter Der Staatsanwalt bestand auf einer Arbeitsleistung. Der junge Mann müsse "endlich lernen, geregelt zu arbeiten". 100 Stunden Arbeit sollten ihm in dieser Angelegenheit auf den rechten Weg bringen.
Das Schöffengericht beließ es am Ende bei 80 Stunden.
Da der Angeklagte auf Autozubehör aus gewesen war, hatte der Ankläger zusätzlich verlangt, dass der junge Mann sein Fahrzeug verkaufen müsse. Von dieser Forderung sah das Schöffengericht allerdings ab. Amtsrichter Förtsch hatte am Ende der Verhandlung noch eine Warnung für den Angeklagten in petto: "In Kürze werden Sie 21 Jahre alt. Dann geht es nicht so glimpflich ab. Dann kommt es zu einer Geld- oder sogar Haftstrafe."