Forchheimer beschimpft Polizisten übel

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An Weihnachten verliert der 30-Jährige völlig die Fassung. Das Amtsgericht verurteilt ihn jetzt zu einer Bewährungsstrafe.

Eigentlich hätte der 30-jährige Forchheimer in der Nacht auf den ersten Weihnachtsfeiertag in angemessen festlicher Stimmung sein müssen. Er war es aber nicht, denn er befand sich auf dem Heimweg von seiner Ehefrau, die getrennt von ihm lebte. Der Mann muss unter großem emotionalen Druck gestanden haben, war es ihm an diesem Abend doch seit längerem wieder einmal vergönnt gewesen, seine drei Kinder zu sehen.

Vor der Forchheimer Amtsrichterin gab sich der Angeklagte recht zerknirscht, als diese ihn über die Vorgänge der Tatnacht befragte. Allerdings kennt seine Vorstrafenakte ein paar braune Flecken. Aktenkundig ist dort unter anderem die Verwendung von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Rechtes Gedankengut

Als in der Tatnacht nun eine Polizeistreife an ihm vorbeifuhr, reckte er den Polizisten seinen Mittelfinger entgegen. Die Polizisten ließen sich das nicht gefallen und unterzogen den Mann einer Personenkontrolle. Dabei fielen einige wüste Schimpfwörter.

Und weil der 30-Jährige bei alledem ausgiebig mit Händen und Armen gestikulierte, sahen sich die Beamten am Ende gezwungen, den Mann in Fesseln zu legen.

Eine gründliche Durchsuchung machte es erforderlich, dass der Mann sich entkleiden musste - was diesen zu weiteren verbalen Eskalationsschüben provozierte. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest brachte ein Ergebnis von über einer Promille.

Die beiden betroffenen Polizeibeamten und ihr Vorgesetzter, den der Angeklagte zudem getreten hatte, erstatteten Anzeige wegen Widerstand und wegen Bedrohung von drei Amtsträgern.

Aufgrund eines im Handgemenge gefallenen rechtsradiaklen Ausspruchs wollte die Amtsrichterin vom Angeklagten wissen, ob er rechtem Gedankengut anhänge. "Ich war mal in diesen Kreisen. Jetzt bin ich es aber nicht mehr", antwortete der 30-Jährige.

Massiv vorbestraft

Die Staatsanwältin forderte für die verbalen Entgleisung des Angeklagten eine sechsmonatige Haft: ausgesetzt auf eine zweijährige Bewährung.

"Sie sind massiv vorbestraft", merkte Amtsrichterin Schneider in ihrer Urteilsbegründung drohend an. Silke Schneider beließ es dann aber doch bei einer Haft von fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.