Faustkampf um Mädchen endet mit gebrochenem Kiefer

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Ein Jugendlicher muss sich vor dem Forchheimer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dass er seinen Kontrahenten mit Hilfe eines Schlagrings traktiert hatte, kann am Ende allerdings nicht bewiesen werden.

Um ihren Konflikt auszutragen, sind die beiden Jugendlichen auf den Parkplatz gegangen. Ihr Streit ging um ein Mädchen. Als die Jugendlichen fertig waren, hatte der ältere einen gebrochenen Unterkiefer und der jüngere ein blutig verschrammtes Gesicht.

Der jüngere der beiden Jugendlichen konnte selbst vor Gericht noch nicht fassen, was seine Fast im Gesicht seines Kontrahenten angerichtet hatte. Es sei doch nur ein ein normaler Faustschlag gewesen. Vermutungen, er könnte einen Schlagring benutzt haben, wies er zurück.

Bevor sich die beiden Jugendlichen jetzt vor dem Forchheimer Amtsgericht gegenübersaßen, war der Versuch einer Mediation gescheitert. Der ältere Jugendliche hatte daran kein Interesse gezeigt. Vor Amtsrichter Philipp Förtsch war er dann aber doch zu einem solchen Schritt bereit. Er habe sich damals auch in einem inneren Ausnahmezustands befunden.
Er hätte binnen kürzester Zeit drei Todesfälle verarbeiten musste.

Förtsch plädiert für Meditation
Der junge Mann blieb allerdings bei der Darstellung, dass er nicht nur mit der bloßen Faust geschlagen worden sei. Sondern auch mit einem Gegenstand. "Da war etwas", sagte er. Er habe aber nicht genau gesehen, um was genau es sich gehandelt habe. Erst diese Aussage hatte die Staatsanwaltschaft allerdings dazu bewogen, seinen Kontrahenten der gefährlichen Körperverletzung anzuklagen.

Die Staatsanwältin wusste vor Gericht aber auch nicht so recht, wie sie in der Angelegenheit vorgehen sollte. Die vermeintliche Beteiligung eines Schlagrings konnte schlicht und ergreifend nicht nachgewiesen werden.
Vor diesem Hintergrund brachte Amtsrichter Förtsch nochmals eine Meditation ins Spiel. Verbunden wäre damit die Einstellung des Verfahrens gewesen. Allerdings wollte Förtsch unbedingt berücksichtigt wissen, dass es den älteren Jugendlichen weitaus schlimmer als den jüngeren Kontrahenten erwischt hatte.

Der ältere hatte sich immerhin im Krankenhaus behandeln lassen müssen. Förtsch regte deshalb eine Summe von 1000 Euro an, die der Schläger dem Opfer zahlen müsste. Allerdings hatten sich zu diesem Zeitpunkt Verteidiger Christian Barthelmes und die Vertreterin der Nebenklage bereits auf eine Summe von 500 Euro geeinigt.

500 Euro in zwei Raten
Barthelmes wollte den älteren Jugendlichen allerdings nicht völlig aus der Verantwortung lassen. Auch dieser habe provoziert: "Das war ein Vortatverfahren, das an Mitverschulden grenzt."
Die Angelegenheit endete mit einem Vergleichsbeschluss. Der Angeklagte muss zwei Raten von je 250 Euro an seinen Kontrahenten vom Parkplatz bezahlen. Der Angeklagte muss die Ausgaben der Nebenklage tragen, den Rest trägt die Staatskasse.