Falsches Spiel im Handy-Laden

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Jahrelang hat der Filialleiter nebenher in die eigene Tasche gewirtschaftet. Auch weil Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht vor dem genauen Betrugssystem intellektuell kapitulieren, kommt der 30-Jährige aus Forchheim allerdings mit einer Geldstrafe davon.

Wenn einer wegen 73-facher Untreue angeklagt wird, bedeutet das nicht, dass er ein exzessiver Schürzenjäger wäre. Es zeigt allerdings unmissverständlich an, dass der Angeklagte in der Vergangenheit mit dem Unterschied zwischen Mein und Dein nicht so genau genommen hat.
Im Falle des knapp 30-jährigen Forchheimers kam zu den Veruntreuungen, derer er angeklagt war, noch eine ganz besondere Note hinzu. Denn der Geschädigte hatte sich selbst aktiv an der Schädigung beteiligt. Der Mann war seit 2006 in einem Handy-Shop angestellt und seit 2009 dort als Filialeiter tätig.
Als er in dem Geschäfte zu arbeiten begonnen hatte, war er von dem Betreiber angelernt worden. Dieser zeigte ihm dann auch, wie man es anstellen musste, um seine eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen.
Da wurden nämlich Mobiltelefone und Zubehör auf eigene Rechnung verkauft, und damit am Ende die Bilanz stimmte, wurden Gewinnsummen getauscht, Nummern gefälscht, um- und rückgebucht.
Bei seinem Chef lief das unter "Black Mamba", und er sprach stets von "unserem Schwarzgeld".

Es läppert sich zusammen

Als der 30-Jährige das System begriffen hatte, machte ihn der Chef zum Filialleiter und Geschäftsführer. Das System lief weiter, bis der Nebenbetrieb nicht mehr so viel abwarf. Im Oktober 2009 wurde die Filiale dichtgemacht.
Bis dahin waren die Gewinne durchaus lukrativ gewesen, denn von den 73 Fällen, die später von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden konnten, läpperte sich eine Schadenssumme von über 10 000 Euro zusammenn. Zumeist lag die einzelne Schadenssumme zwischen 250 Euro für mittlere und bei kleineren Modellen bei 44 Euro.

Als der Chef die Filiale schließen musste, hatte auch sein Mitwisser darunter zu leiden - er bekam das Kündigungsschreiben und wurde auch noch de facto zum Alleinschuldigen gemacht. Der Mann, mit dem der Angeklagte bis dahin befreundet gewesen war, forderte von ihm nun für die Handys 9000 Euro zurück.
Zusammen mit den Mahnbescheiden, mit denen der Betreiber des Handy-Shops seine Forderungen untermauern wollte, ist dieser Betrag mittlerweile auf 14 000 Euro angewachsen. Geld, das der Angestellte natürlich nicht hatte. Der Chef behauptete sogar, das gesamte System sei auf dem Mist des Angestellten gewachsen.
Wie das alles funktioniert hatte, verstanden aber weder Amtsrichterin noch Staatsanwältin und wohl auch nur bedingt sein Verteidiger Sebastian Platzek.

Also zogen sich die Beteiligten nebst den beiden Schöffen zu einer kurzen Verständigung zurück. Die endete damit, dass im Grunde jeder seine Überforderung eingestand. "Eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten zum Nachteil der Firma Vodafone steht im Raum", eine Verurteilung sah Amtsrichterin Silke Schneider allerdings mit Skepsis. "Unter diesem Anklagepunkt kann ohnehin keine Verurteilung erfolgen, da es sich um ganz andere Taten handelt."

"Strafrechtlich erledigt"

"Wenn wir heute verhandeln wollten, müssten wir den Angeklagten freisprechen", sagte die Richterin noch. Streng genommen müsste in diesem Fall die Staatsanwaltschaft ein ganz neues Verfahren eröffnen.
Von einer weiteren Verfolgung könne aber abgesehen und das Verfahren eingestellt werden, wenn der Angeklagte eine Buße von 1800 Euro zahle, abzugelten in monatlichen Raten von je 300 Euro. "Dann ist bei Zahlung des Gesamtbetrags die Sache strafrechtlich erledigt", stellte die Richterin fest. So kam es dann auch.