Die Vorladung zur Verhandlung war geklaut

1 Min

Amtsrichterin Silke Schneider wollte über einen Verstoß gegen das Waffengesetz entscheiden. Der Angeklagte behauptete, dass er nichts vom Gerichtstermin erfahren habe, weil seine Post geklaut worden sei. Jetzt wird erst noch der angebliche Postdiebstahl untersucht.

Der Angeklagte hatte noch eine Bewährungsfrist offen, weshalb sein Rechtsanwalt Stephan Schultheis beantragte, ihn mit der Übernahme der Pflichtverteidigung zu betrauen. Diesen Antrag lehnte die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider jedoch ab, weil die zu erwartende Strafe nicht schwerwiegend genug sei, um dem Angeklagten einen Rechtsbeistand an die Seite zu stellen.
Angeklagt war ein 23-jährige Forchheimer wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Dem Mann war vom Landratsamt Forchheim untersagt worden, Schusswaffen und Munition zu erwerben oder zu besitzen. Darüber hinaus hatte man ihm verboten, die tatsächliche Gewalt über Waffen auszuüben, für die er sonst keine Erlaubnis gebraucht hätte.
Eine Schusswaffe hatte er nicht. Aber bei der Durchsuchung seiner Wohnung in einem anderen Fall war die Polizei auf ein Samuraischwert gestoßen, das ihn nun vor Gericht gebracht hatte.


Zwei Wohnsitze

Etwas verwirrend war die Begleitmusik in dieser Angelegenheit, da der Mann zwar in Forchheim wohnte, aber auch die Wohnung seiner Freundin in Bayreuth hatte er als eine Nachsendeadresse, als "c/o" angegeben. Seine Vorladungen hätten den Empfänger jedoch nie erreicht, da in seiner Wohnanlage ein "Postklau" umgegangen sei und Briefkästen aufgebrochen habe. Die letzten Vorladungen habe er nie erhalten, machte der Mann geltend, was er bei der Bayreuther Polizei auch zur Anzeige gebracht habe. Erfolg hätten die eingeleiteten Nachforschungen nicht gebracht.
In einem Rechtsgespräch, an dem Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung teilzunehmen pflegen, wurden schnell die Weichen gestellt. Die Verteidigung regte an, das Verfahren einzustellen, und erklärte sich mit der formlosen Einziehung des Schwertes einverstanden.
Es handle sich nur um ein Erbstück, das der Angeklagte seit vielen Jahren besitze. Dies stieß jedoch auf keine Gegenliebe, das Gericht zog es stattdessen vor, Nachermittlungen vorzunehmen. So soll festgestellt werden, in welchem Zeitraum die Postdiebstähle erfolgten, dem Angeklagten also die Ladungen nicht zugestellt werden konnten. Immerhin seien ihm nicht nur Vorladungen entwendet worden, sondern auch wichtige Schreiben der Arbeitsagentur. Daher wurde die Verhandlung bis zur weiteren Klärung der Angelegenheit ausgesetzt.