Die Versicherung schaut in die Röhre

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Eine ehemalige Geschäftsführerin einer Forchheimer Klinik muss sich wegen Versicherungsbetrug vor dem Amtsgericht verteidigen. Sie kommt mit einer Geldstrafe davon.

Der Verteidiger sprach von einem Skandal - auch wenn er sich später korrigierte und nur noch von einem "Skandälchen" sprechen wollte. Angeklagt vor dem Forchheimer Amtsgericht war die Geschäftsführerin einer Reha-Klinik in Forchheim. Sie war des Betrugs bezichtigt worden war.
Sie habe, so argumentierte die Anklage, gewissermaßen zur Selbsthilfe gegriffen hatte, um nicht weiter in die roten Zahlen abzurutschen. Die betreffende Klinik ist mittlerweile insolvent, die Befürchtungen waren also nicht allzu weit hergeholt.

Reihenfolge vertauscht

Der Anwalt sprach dann auch davon, dass es eine Zumutung sei, wenn Versicherer im Bewusstsein ihrer Monopolstellung von ihren Auftraggebern verlangten, dass sie in Vorleistung gehen müssten.
Um ihre Leistungen erbringen zu können, hatte die Versicherung im Rahmen der "IRENA" (Intensivierten Rehabilitations-Nachsorge) die Klinik zu diesem Programm zugelassen. Sie hatte dann aber verlangt, dass diese den Patienten pro Behandlungstag eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von fünf Euro bezahlen müsse, die dann hinterher mit der Versicherung abzurechnen ist.
Die Geschäftsführerin hatte dies darum den Versicherten erst in Rechnung gestellt, anstatt dieses Geld zunächst an sie auszubezahlen. Mit anderen Worten: Sie die Reihenfolge vertauscht, um nicht in Vorleistung treten zu müssen. Insgesamt hatte sich auf diese Weise knapp 1400 Euro aus zwölf zu verhandelnden Fällen auf ihrem Konto angesammelt.

Die Versicherung hatte dieses Geld zwar jedes Mal überwiesen, sah dies jedoch trotzdem als einer Anzeige würdig an. Die Frau wurde daher mit einem Strafbefehl wegen Betrugs belegt, gegen den sie nun Einspruch eingelegt hatte.
Eigentlich war durch das Vertauschen der Reihenfolge niemandem ein Schaden entstanden. Die Versicherten hatten ihre fünf Euro erhalten, die Versicherung hatte den Betrag an die Geschäftsführerin zurück erstattet. Die Frau hatte aber das Recht in die eigene Hand genommen und damit gewissermaßen Selbstjustiz geübt. Um das Gewaltmonopol des Staats scherte sie sich jedenfalls nicht.
Sie hätte natürlich die Rahmenkonzeption anfechten können, aber das hatte sie nicht getan.

1000 Euro Strafe

Es hatte jedoch den Eindruck, als ob auch das Forchheimer Amtsgericht eine Bestrafung der Geschäftsführerin als unverhältnismäßig hart empfinden würde.
Amtsrichterin Silke Schneider regte wohl auch deshalb eine vorläufige Einstellung des Verfahrens an und stieß damit auch bei der Staatsanwältin auf offene Ohren.
So wurde das Verfahren gegen die Frau, die heute als Laborantin tätig ist, letztlich eingestellt. Vor einem endgültigen Schlussstrich unter die Angelegenheit muss sie jedoch bis zum 1. Oktober eine Zahlung von 1000 Euro leisten.
Und da dieser Betrag für den Verein "Brückla" bestimmt ist, also für eine soziale Einrichtung, muss auch die Versicherung in die Röhre schauen. Nicht nur den Anwalt der Angeklagten dürfte das beruhigen.