Die "allerletzte Chance" für Drogen-Konsument

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Ein 22-jähriger Schüler kam vor dem Forchheimer Amtsgericht wegen Drogenmissbrauchs gerade noch mit einer Bewährungsstrafe und einer Arbeitsauflage davon.

Zunächst glaubte man, der intelligent wirkende 22-Jährige habe eine Rauschgiftplantage hochgezogen, um mit dem Endprodukt in größerem Stil Handel zu treiben, denn in seiner Wohnung wurden 22 Cannabispflanzen "vom Marihuanatyp" sicher gestellt. In Wirklichkeit war er wie ein Hamster - nur mit dem Unterschied, dass er nicht Nüsse, sondern Drogen hortete.
In getrocknetem Zustand brachte der Stoff ein Gesamtgewicht von 127,1 Gramm auf die Waage - Marihuana, das mit einem THC-Anteil von 0,19 bis 1,6 Prozent von unterdurchschnittlicher Qualität war, und Haschisch von insgesamt 3,27 Gramm THC mit einem Wirkstoffgehalt von 6,8 Prozent, eine Gesamtmenge von 4,8 Gramm THC, somit einem Gesamt-Wirkstoffgehalt von über acht Gramm THC, das von überdurchschnittlicher Qualität war.
Außerdem gab es Rauschgiftutensilien, die auf ein professionelles Herangehen an den Stoff schließen ließen.
"Für mich ging es damals darum, dass ich immer etwas zu rauchen haben wollte", so der Schüler, der die Schule geschmissen hatte, sich nun aber bemüht, auf der Fachoberschule zu einem Abschluss zu kommen. "Mit dem Zeug, das ich gekauft hatte, bin ich zu oft reingefallen, über den Tisch gezogen worden, also habe ich mich über das Internet schlau gemacht und mir Samen und Zubehör bestellt, um die Pflanzen selbst zu ziehen." Und: "Ich hatte eine richtige Angst, dass mir die Rauchwaren ausgehen könnten, also habe ich alles selbst gemacht."
Das hielt seine damalige Freundin nicht aus: Er lebte in einer total verwahrlosten Wohnung mit einigen Frettchen, bis die Freundin genug hatte und auszog. "Ich habe falsche Prioritäten gesetzt", gibt er heute zu. Zur Besinnung gekommen, sagte er sich von seinem damaligen Freundeskreis los und orientierte sich vollkommen um.
Nun geht er in Bamberg auf die FOS und will demnächst sein Fachabitur machen - nach den Noten, die er vorzeigen kann, wird dieses Fachabitur sogar ein recht gutes werden.

"Im Verbrechensbereich"

Seit dieser Zeit wohnt er auch bei seinem Vater und war mehrere Wochen lang bei einer Drogentherapie in St. Getreu - keine Langzeitbehandlung, aber eben doch eine Therapie, durch die er wieder auf die richtige Schiene gesetzt wurde.
Dem Bamberger Kriminalbeamten blieb nur, das Gutachten zu bestätigen, das auf seine Veranlassung vom Landeskriminalamt erstellt worden war. "So ganz mag ich dem Angeklagten nicht abnehmen, was er uns da erzählt", ließ Staatsanwalt Norbert Spintler durchblicken, dass er die Geschichte mit dem ausschließlichen Eigenbedarf nicht glaubte. Immerhin ging es um eine Menge von über 7,5 Gramm, "und damit wären wir im Verbrechensbereich".
Da frühere Jugendstrafen nicht anrechenbar waren, schlugen nur drei Vorstrafen zu Buche, die er als Erwachsener begangen hatte, darunter eine Bewährungsstrafe wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung. "Der Angeklagte hat die Taten begangen, als bereits Ermittlungen gegen ihn liefen", so der Ankläger und behauptete: "Das war eine professionelle Aufzuchtanlage." Auch er hielt jedoch als "allerletzte Chance" eine Einzelstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für angemessen, die man zur Bewährung aussetzen könne - aber nicht auf drei, sondern auf vier Jahre. Für den Verteidiger Marcus Waffenschmidt fokussierte sich alles auf die Frage "Eigenbedarf oder Handeltreiben?"
Aber "er ist in den Sog einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln geraten", daher habe er eine "regelrechte Vorratshaltung" betrieben. "Wenn er Handel betrieben hätte, dann hätte er das auch zugegeben", zeigte sich der Anwalt überzeugt.
Und dass er dem Rauschgift abgeschworen habe, sehe man schon an den schulischen Leistungen, die seine Schule ihm attestiert habe: "So was kann man nur mit klarem Kopf schaffen."

Günstige Sozialprognose

Während Waffenschmidt wegen der günstigen Sozialprognose auf acht Monate plädiert hatte, blieb es bei dem Bewährungsurteil des Schöffengerichts: ein Jahr und sechs Monaten - ausgesetzt auf vier Jahre, zuzüglich einer Arbeitsauflage. Auch eine regelmäßige Drogenkontrolle ist für den Schüler Pflicht.
"Die Mengen waren schon recht ordentlich", sagte Amtsrichterin Silke Schneider. Der Angeklagte habe jetzt die allerletzte Chance."