Wer einen 31-Jährigen vor einem Forchheimer Lokal blutig geprügelt hat, bleibt letztlich ungeklärt. Auch deshalb kommt der Angeklagte mit einer Geldstrafe davon.
Nach vier Stunden am Stück kann selbst der ausdauerndste Amtsgerichtsbesucher Zeugenaussagen vom Typ "Keine Ahnung" nicht mehr hören. Das auch noch von Personen, die nach eigenem Dafürhalten zur Tatzeit nüchtern wie Blaukreuzler waren.
Dass sich alles vor fast genau einem Jahr abgespielt hatte, ändert daran nichts. Es sei denn, die Leute gerieten pro Jahr mehrfach in Schlägereien und müssten zur Auffrischung ihres Gedächtnisses ein detailliertes Tagebuch führen. Tatsächlich zog sich die Verhandlung von neun bis 13 Uhr hin, und zeitweise sah es so aus, als würde Rechtsanwalt Robert Glenk einen Freispruch herausschlagen können.
Doch da der 30-jährige Angeklagte in seinem Leben überwiegend Gefängnismauern von innen gesehen hatte, waren taktische Erwägungen der Grund dafür, dass er nach einer kurzen Unterbrechung ein teilweises Geständnis ablegte, so dass es am Ende bei einer Geldstrafe
von 1650 Euro blieb.
Blutend auf der Straße Dabei war von Anfang an nicht recht klar, warum der 30-Jährige überhaupt auf der Anklagebank saß - und das ganz allein. Glenk hatte es auf den Punkt gebracht: Es sei nicht einzusehen, warum nicht ein bestimmter anderer Beteiligter mit angeklagt sei, sagte er. Doch der war unauffindbar, erschien nicht zur Verhandlung, und es war auch nicht klar, wo er sich aufhielt.
Wie der Angeklagte kam er aus dem Schaustellermilieu, hatte mit diesem bis vor kurzem in einer Art Wohngemeinschaft gelebt und war etwa einen Monat nach dem zu verhandelnden Vorfall ohne Angabe von Gründen aus der WG ausgezogen.
Ein Zeuge sagte später, so weit er wisse, lebe er jetzt "irgendwo im Osten", eine Adresse habe er nicht.
Im Grunde war dieser zweite Mann eine Schlüsselfigur bei den Streitigkeiten, die ihren Anfang genommen hatten, als der Wirt einer Kneipe im Forchheimer Norden sein Lokal zusperrte und die verbliebenen Gäste auf die Straße geströmt waren.
Chaotische Vernehmung Über das, was da wirklich passiert war, konnte oder wollte keiner Angaben machen - die kollektive Erinnerung setzte erst wieder ein, als das 31-jährige Opfer, ebenfalls von Beruf Schausteller, bereits blutend auf der Straße lag. Ob er nur gefallen war, ob ihn jemand geschlagen oder gar getreten hatte, wollte keiner wissen. Es schien aber, als hätten sich alle klammheimlich auf den 30-jährigen als Täter geeinigt. Der 31-Jährige hatte eine klaffende Platzwunde, die genäht werden musste und ihm einen zweitägigen Krankenhausaufenthalt bescherte.
Es gab auch noch einen zweiten Vorwurf gegen den 30-jährigen gab. Er sollte seinen Schwiegervater bedroht und beleidigt haben. Wie auch immer: Die Einvernahme von elf von 14 Zeugen - die letzten drei schenkte sich das Schöffengericht - gestaltete sich teils chaotisch, teils langweilig, in den meisten Fällen jedoch alles andere als aufschlussreich.
In einer Verhandlungspause rang sich der 30-Jährige schließlich zu der Aussage durch, dass er den Geschädigten "nicht angemessen behandelt" habe.