Ein 20-jähriger angehender Student aus dem Landkreis Forchheim versuchte sich als Gärtner. Es ging aber nicht um Stiefmütterchen, sondern um Hanf. Keine gute Idee, wie sich nun herausstellte. Denn das Experiment brachte den jungen Mann vor das Schöffengericht und Amtsrichter Philipp Förtsch.
Im Oktober vergangenen Jahres wurde im Obergeschoss des Elternhauses des jungen Mannes eine Cannabisaufzucht entdeckt. Der Mann war in eine Verkehrskontrolle geraten. Die in dieser Hinsicht versierten Polizeibeamten merkten rasch, dass der künftige Student die für Rauschgiftkonsumenten typischen Ausfallerscheinungen zeigte. Die Beamten wollten wissen, woher das rührte - und wurden fündig. Zu diesem Zeitpunkt hatte der junge Mann offenbar bereits insgeheim mit seinem Gärtnerhandwerk abgeschlossen, denn er zeigte den Beamten bereitwillig, was er hatte.
Es waren etwa zehn ausgewachsene Cannabispflanzen, weitere 24 Setzlinge und vier Pflanzen, die bereits abgeerntet waren, dazu alles Zubehör, das man benötigt, um in diesem Metier Fuß fassen zu können.
Er habe erst vor zwei oder drei Monaten damit begonnen, sagte der 20-Jährige vor Gericht, weil er nach dem Abitur und vor Aufnahme des Studiums "perspektivlos" gewesen sei - ein Ausdruck, den sein Verteidiger Axel Graemer später in seinem Plädoyer aufgriff und von der Einsamkeit seines Mandanten und dessen Unfähigkeit sprach, einen Freundeskreis zu bilden. Einige "Hanfbrüder" muss es wohl trotzdem gegeben haben, die von dem Stoff profitieren wollten. Aber diese Beziehungen waren nicht von Dauer, brachten ihn nur in den Verdacht, dass er seine Aufzucht aus kommerziellen Gründen betreibe, also, mit dem Zeug handeln zu wolle.
Innerhalb kurzer Zeit hatte der angehende Student unter Beweis gestellt, dass er "marihuanatechnisch" einen grünen Daumen hat.
In den abgeernteten und getrockneten Pflanzen - zum Schluss waren es 122 Gramm Marihuana - brachte er es auf einen Wirkstoffgehalt von 94 Prozent, weitere 103 Gramm hatten einen Wirkstoffgehalt von sechs Prozent THC. Das wies auf eine eher schlechte Qualität hin, denn die bessere beträgt etwa zehn Prozent. Er habe vorgehabt, sich einen Vorrat anzulegen, gestand der Angeklagte.
Als er gestellt wurde, hatte der Angeklagte dennoch Glück gehabt. Denn die Grenze vom Vergehen zum Verbrechen liegt bei 7,5 Gramm, und die Beamten die Cannabiszucht entdeckten, lag der eigentliche Marihuanabesitz ganz knapp unterhalb dieser Menge. Bei mehr als 7,5 Gramm hätte das Urteil einen Gefängnisaufenthalt mit sich bringen können.
Der Führerscheinentzug wegen Fahrens unter Drogeneinfluss war bereits vor Gericht beschlossen worden - für einen Fahranfänger eine ziemlich lange Sperrfrist.
Alle Karten auf den Tisch Zeugen wurden keine gehört, und auch der zur Sicherheit geladene Polizeibeamte brauchte nicht auszusagen. Die Grenze von 7,5 Gramm erleichterte es dem jungen Mann sichtlich, alle Karten auf den Tisch zu legen.
Die Anklage wollte eine Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Drogenanbaus. Die Aufzucht falle aus dem Rahmen des Normalen, erwiderte der Verteidiger. "Ein üblicher Kiffer macht so etwas nicht." Außerdem habe er die Polizei selbst auf die Anlage hingewiesen.
Im Übrigen sei der Führerscheinentzug für ein volles Jahr für einen jungen Mann "eine Art Höchststrafe". 60 Arbeitsstunden reichten als Strafmaß aus.
Das Schöffengericht pendelte sich in der Mitte zwischen Anklageforderung und Verteidigung ein. Der reuige Gärtner muss innerhalb von vier Monaten 80 Stunden Sozialarbeit leisten, sich eines völligen Konsumverzichts befleißigen, einem Drogenscreening unterwerfen und einer Suchtberatung unterziehen. Amtsrichter Förtsch wies darauf hin, dass der junge Mann wegen der unterschrittenen Grenze von 7,5 Gramm noch Glück gehabt habe.