Betrunkener tritt Polizisten in die Bewusstlosigkeit

1 Min

Im vergangenen November beleidigt und verletzt ein Forchheimer einen Beamten, der ihm nur helfen will. Der seit Jahrzehnten Alkoholkranke kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Es gab Zeiten, da haben Barmherzige Samariter noch den Weg in die Bibel gefunden. Heutzutage scheint das allerdings anders zu sein. Das haben auch zwei Polizeibeamte leidvoll erfahren müssen.
Am Nikolausabend des vergangenen Jahres hatte eine Polizeistreife der Notruf erreicht, wonach in der Bayreuther Straße in Forchheim in Höhe eines Einkaufsmarktes ein alkoholisierter Mann hilflos am Boden liege.

Die Beamten trafen den Mann dort auch tatsächlich wie beschrieben an und brachten ihn ins nahe Klinikum, damit er medizinisch versorgt werden könne.
Aufgrund seines offensichtlich extremen Rauschzustands schien es den Polizisten ratsam, bei ihm zu bleiben.

Allerdings wurde diese Fürsorge nicht honoriert, im Gegenteil. Der betrunkene Mann beleidigte die beiden Polizisten ohne Unterlass und auf recht unfeine Art und Weise. "Das war das vollen Programm", kommentierte Amtsrichterin Silke Schneider die Beleidigungen.
Der Grund für die ständigen Ausraster des Manns war indes schnell gefunden. Ein Alkoholtest förderte einen Wert von beinahe unglaublichen 3,47 Promille zu Tage.

Vor Gericht beteuerte der Mann, zum Tatzeitpunkt eigentlich schon trocken gewesen zu sein. Allein, an ebenjenem Tag habe er sich nicht im Griff gehabt. Zwei Biere und ein "bisschen Schnaps" will der Mann an diesem Tag getrunken haben.

Auf einem guten Weg

Das reichte offensichtlich aus, einem der beiden Polizeibeamten derart heftig ins Gesicht trat, dass dieser vorübergehend das Bewusstsein verlor und mehrere Tage lang unter Schmerzen litt.
Der Mann unbestimmten Alters, Hartz-IV-Empfänger, schon 2006 wegen eines "fahrlässigen Vollrausches" verurteilt und seit 15 Jahren durch diverse Therapien geschleust, versuchte sich bei dem Beamten zu entschuldigen. Der nahm die Entschuldigung allerdings nicht an. Das geschehe doch wohl nur, um eine mildere Strafe zu
erreichen, vermutete dieser.

Ein Gutachter attestierte dem Mann, seit gut eineinhalb Jahrzehnten alkoholabhängig zu sein. Der Gutachter attestierte dem Angeklagten aber auch, grundsätzlich auf einem guten Weg gewesen zu sein - wenn nur dieser Nikolausabend nicht gewesen wäre.

Vermindert schuldfähig

Der Angeklagte sei vermindert schuldfähig. Das bedeute aber keineswegs, dass er damit auch automatisch schuldunfähig, stellte der Gutachter klar.

Richterin Schneider brummte ihm acht Monate auf, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Hinzu kommen dazu 100 Arbeitsstunden und eine monatliche Sitzung bei der Suchtberatung. Wenn er sich nicht bessere, komme er um einen Gefängnisaufenthalt nicht mehr herum. "Aber Sie sind eigentlich zu alt, um in den Knast zu gehen", sagte die Amtsrichterin.