Das Forchheimer Amtsgericht verurteilt einen Ebermannstadter zu einer Geldstrafe. Der Mann hat Wände besprüht und Schilder gestohlen.
Das größte Problem besteht wahrscheinlich darin, dass sich das Gros dieser Leute nicht als Sachbeschädiger sieht. Sondern als Künstler, oder auch von der Banausenwelt verkannte "Graffiti-Genies", die doch nur langweilige Betonwüsten bunter und schöner machen.
Der Jurist, selbst der kunstbeflissenste, ist es dagegen gewohnt, das Kind beim Namen zu nennen: Beschädigung fremden Eigentums. Ein Rubens oder ein Canaletto ist wahrscheinlich auch an dem 30-Jährigen aus Ebermannstadt nicht verloren gegangen, der sich jetzt vor der Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider verantworten musste. Ein "typischer Graffiti-Sprayer", sei er gleichwohl nicht. Auf diese Feststellung legte der Angeklagte vor Gericht einen gewissen Wert.
Diebstahl bei der Polizei Viel eher sah der Angeklagte sich als Hobbykünstler.
Auf sein Konto ging eine ganze Reihe von Aktionen im Raum Ebermannstadt: Graffitis an einem ehemaligen Schlecker-Markt, am Klinikum Fränkische Schweiz, und an Liegenschaften der Stadt Ebermannstadt, der Stadtwerke und der Deutschen Bahn. Seine Spraypistole muss dem Mann immer dann besonders locker gesessen haben, wenn er eine blütenreine Hauswand vor Augen bekam.
Zu den acht Schmierereien, die nun von Amtsrichterin Schneider verhandelt worden sind, kamen noch vier nachgewiesene Entwendungen von Straßen- und Hinweisschildern hinzu. Selbst der Polizeiinspektion in Ebermannstadt hat der 30-Jährige ihr Schild geklaut.
Mit den acht Schmierereien und den vier Diebstählen summierte sich der entstandene Schaden auf rund 4560 Euro.
Der teuerste Einzelposten waren eine beschmierte Pumpstation und ein Verteilerkasten mit 1496 Euro.
Auch mit den Drogen ist Schluss "Wenn das jemand bei Ihnen machte, würden Sie das auch nicht besonders lustig finden", kommentierte die Amtsrichterin die Taten.
Der Angeklagte gab sich auch durchaus reuig: "Ich will den Schaden ja wieder gutmachen. Ich habe nicht gedacht, dass das solche Ausmaße annimmt", entschuldigte er sich für seine Taten. Inzwischen ist auch die Stadt Ebermannstadt bei ihm vorstellig geworden und hat eine Kompensation des ihr entstandenen Schadens eingefordert.
Auch der Suche nach seinem Motiv stellte sich der 30-Jährige. "Ich hatte falsche Freunde und die falsche Freundin", sagte er.
Als ihn die Polizei gestellt hatte, fand sie bei ihm neben Spraymaterial auch Drogenutensilien.
Seitdem er den Freundeskreis gewechselt habe, sei auch mit den Drogen Schluss, beteuerte der Angeklagte. Im Bundeszentralregister gibt es gegenwärtig zu dem Angeklagten nur einen Eintrag des Amtsgerichts Wunsiedel - und auch da war es um Betäubungsmittel gegangen. Acht Sachbeschädigungen, vier Diebstähle: "Auch Kleinvieh gibt Mist", sagte Ankläger Stefan Meyer und forderte 150 Tagessätze zu je 20 Euro. Diese könnten auch in Raten gezahlt werden.
Diesem Antrag schloss sich das Gericht an. "Die Geldstrafe von 3000 Euro ist hoch", räumte Amtsrichterin Schneider zwar ein. Denn auch die Polizei sei der Ansicht gewesen, dass der Angeklagte nicht immer seine Taten klar umrissen hätte. "Aber sie kommen immerhin um eine Bewährungsstrafe herum", wandte sich Schneider an den 30-Jährigen.