Amtsrichterin Silke Schneider sieht sich außerstande, den Fall einer mutmaßlichen Körperverletzung zu verhandeln. Nun werden neue Zeugen geladen.
Der Vorfall war ursprünglich lediglich zu einer Körperverletzung erklärt worden. Wer die Anklageschrift allerdings las, konnte schnell zur Überzeugung kommen, dass es sich in Wirklichkeit um eine "gefährliche Körperverletzung" handeln könnte.
Die Angelegenheit hatte sich im November 2011 zugetragen. Nachts um halb vier war es in einem Forchheimer Lokal zu Streitigkeiten gekommen, die die Staatsanwaltschaft als "Rangeleien" bezeichnet.
Schwere Verletzungen am Arm Allerdings muss einem zunächst Unbeteiligten der Kragen geplatzt sein. Der Mann gesellte sich zu den Streithähnen und forderte sie auf, mit dem Streit aufzuhören.
Seinen Einsatz um Ruhe und Frieden honorierten die Streithähne allerdings nicht, im Gegenteil. Der Schlichter wurde mit einem Glas malträtiert.
Er zog sich dabei an seinem rechten Unterarm derart schwere Schnittverletzung zu, dass er ins Universitätsklinikum Erlangen eingeliefert werden musste. Dort wurde er operiert und konnte in der Folge fünf Wochen lang nicht arbeiten.
Zwei Jahre später tat sich das Forchheimer Amtsgericht mit der Aufklärung einigermaßen schwer. Entweder waren nicht genügend Zeugen da, oder eben die falschen. Einige andere hielt die Amtsrichterin dagegen für entbehrlich. Sie hätten wohl von dem Vorfall nichts mitbekommen hatten, mutmaßte die Richterin.
Auf anderen Zeugen bestanden dagegen die Verteidiger Jochen Kaller und Christine Leuker als Vertreterin der Nebenklage - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. So wollten der eine den hinzugezogenen Notarzt hören, die andere andere aus naheliegenden Gründen nicht.
Schöffen ohne Aufgabe Die Schöffen hatten bei alledem wohl zunehmend das Gefühl, nicht so richtig gebraucht zu werden. Ohne dass man bereits in die Verhandlung eingestiegen wäre, verfügte Richterin Schneider, die Verhandlung bis in den kommenden Januar auszusetzen.
Zuvor hatten beide Seite kurzfristig neue Zeugen berufen, die dem Gericht noch nicht bekannt gewesen sind. Diese Zeugen muss das Gericht erst ausfindig machen und anschließend vorladen. Im Januar geht die Verhandlung weiter.