Ein 48-jähriger Sportlehrer aus Heilbronn bringt mit seinem Gebaren die Amtsrichterin zur Weißglut. Die vertagt schließlich die Verhandlung auf Anfang April.
Mit einem Alibi ist das so eine Sache. Dem 48-jährigen Sportlehrer aus Heilbronn, der in einem Forchheimer Fitnesscenter tätig war, wurde zur Last gelegt, sich insgesamt 14 Mal an Spinden in den Umkleidekabinen vergriffen zu haben.
Insgesamt sollen sich die Taten zwischen 18. Juni und 12. Juli des vergangenen Jahres zugetragen haben. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, insgesamt 445 Euro gestohlen zu haben. Doch der Mann stritt fast alle Anklagepunkte ab. Stattdessen behauptete er, für die Tatzeiten ein Alibi zu besitzen. Im Einzelnen ging es um Termine, an denen er in Paderborn oder in Saalfeld gewesen sein will und dies auch mit Hilfe von Bahn-Tickets belegen zu können glaubte.
Dem standen aber Aussagen von Geschädigten gegenüber, die den Mann zu den betreffenden Terminen hinter dem Tresen des Fitnesscenters gesehen haben wollten. "Behaupten sie, dass die Zeugen alle lügen?" fragte Amtsrichterin Schneider. Die Antwort des Angeklagten: "Ja." Was aber beispielsweise am 21. Juni gewesen war, setzte die Richterin nach: "Da waren Sie auch da, haben von den Leuten sogar die Spindschlüssel entgegen genommen."
Der Staatsanwalt in Rage Der Mann beharrte darauf, dass er nicht zeitgleich in Forchheim und in Paderborn gewesen sein könne, und brachte damit Richterin und Staatsanwalt in Rage. "Lassen Sie doch endlich Ihre Spielchen", forderte der Staatsanwalt.
Der Angeklagte beriet sich darauf hin mit seinem Verteidiger. Als er zurückkehrte, gab er allerdings nur teilweise klein bei. Er wolle seine Unterlagen überprüfen, hatte aber nach wie vor auch Zweifel an seiner Prozessstrategie: "Kann ich mein Geständnis widerrufen?"
Das brachte das Fass zum Überlaufen. "Ich lasse mich von Ihnen doch nicht veräppeln", herrschte ihn der Ankläger grob an. Da der Angeklagte die Mehrzahl der Diebstähle schließlich doch zugab, blieben nur noch die Taten vom 18. und 27. Juni offen. Für die beiden Tagen führte der Angeklagte Alibizeugen an.
Der Richterin platzte schließlich der Kragen: "Dann gibt es jetzt eine ausführliche Beweisaufnahme, und dann werden Sie schon sehen, was Sie davon haben." Sie verfügte, dass die Hauptverhandlung am 4. April weitergeführt wird.