Einige junge Leute prügeln sich und sollen sich wohl auch mit wüsten Beschimpfungen belegt haben. Als es um die Details ging, versagte bei den Prozessbeteiligten aber das Gedächtnis.
Es hätte eine deutsch-tschechische Begegnung in Freundschaft und Harmonie werden können. Stattdessen endete sie vor dem Forchheimer Amtsgericht. Dort ging es aber derart verwirrend zu, dass selbst Richterin Silke Schneider kapitulierte. Am Ende blieb ihr nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen. Der Sachverhalt ließ sich einfach nicht erhellen.
Die jungen Leute, um die es ging, arbeiteten zum Teil als Kellner in der Gößweinsteiner Gastronomie. Offensichtlich waren sie locker miteinander befreundet. Es zeigte sich aber, dass die Freundschaft zwischen einem Deutschen und einem Tschechen, selbst heute noch nicht völlig unbelastet von Politik und Geschichte ist. Selbst wenn der Zweite Weltkrieg inzwischen fast seit 70 Jahren vorbei ist.
Manchmal reicht wohl ein handfester Rausch, um aus Freunden Kontrahenten zu machen. Die beiden jungen Männer hatten gegessen und getrunken.
Einer der Zecher erwies sich dabei als nicht ganz so trinkfest. Der junge Mann aus Tschechien soll anschließend behauptet haben, Jude zu sein. Es sollen dann Ausdrücke gegen Ausländer und auch ein Nazi-Vergleich gefallen sein.
Zu körperlichen Auseinandersetzungen soll sich dann zwischen den beiden auch noch gekommen sein.
Nur eine war nüchtern Auf die Frage, wie viel sie eigentlich getrunken hätten, folgte eine Sendepause, und dann würgte der eine hervor: "Na, machen wir vier Bier."
Es klang fast, als hätte er nicht gesoffen, sondern würde gerade ein Trinkgeld geben. Der beteiligte Tscheche konnte zwar recht gut deutsch, aber er bediente sich von Zeit zu Zeit der Hilfe eines Dolmetschers, um zu verdeutlichen, was er meinte. Nur seine Schwester, die ebenfalls als Zeugin aussagen sollte, sprach ohne jeden Akzent.
Sie war nach eigenem Bekunden "völlig nüchtern" gewesen, konnte aber zur Sache selbst nicht sehr viel sagen.
Auch nicht, wer da wen geschlagen hatte, wer auf wem gesessen und wen geohrfeigt hatte. Auch nicht, welche Schimpf- wörter gefallen waren. Sie wusste nur, dass die in der Anklageschrift angegebene Zeit nicht stimmen konnte: Dort war von 23.45 Uhr die Rede gewesen, in Wirklichkeit sei es wohl zwischen drei oder vier Uhr nachts gewesen.
Zeugen halten dicht Auch die anderen Zeugen konnten kein Licht ins Dunkel bringen. Auch nicht der Geschädigte, den die anderen seines Rausches wegen zwei Mal heimgeschickt hatten, der aber dennoch drei Mal in das Lokal zurückgekehrt war. Bis auf das Mädchen waren offenbar alle betrunken gewesen.
Sämtliche Versuche, die Zeugen aufzurütteln, scheiterten. Mit Einverständnis des Anklägers stellte Amtsrichterin Schneider das Verfahren ein. Der Hergang der damaligen Ereignisse ließ sich vor Gericht einfach nicht klären.